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Beatrix von Storch
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Beatrix von Storch von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau von Stoch,

das Gesetz zur Panoramafreiheit ist fundamentaler Bestandteil unserer Demokratie. Der Änderungsantrag 421, angenommen durch den Rechtsausschuss mit den Stimmen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Jean-Marie Cavada (Liberale) zielt auf eine Beseitigung der Panoramafreiheit. Sie erlaubt Journalisten und jedermann von Ereignissen zu berichten, ohne befürchten zu müssen wegen unerlaubter Abbildung von Gebäuden, die zwangsläufig bei Ereignissen im öffentlichen Raum mit auf dem Bild erscheinen, belangt zu werden.

Die Abschaffung der Panoramafreiheit kommt einer Zensur gleich, da jeder ein missliebiges Foto abmahnen - verbunden mit hohen Abmahngebühren - oder durch Schadensersatzforderungen gegen den Fotografen verhindern bzw. derart verteuern kann, das es für den Fotografen ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Welche Zeitung oder Fernsehsender kann es ohne Panoramafreiheit riskieren Bilder von politischen Ereignissen zu senden, weil bei einem Kameraschwenk ein Gebäude ins Bild kommt. Es ist auch nicht zu verstehen warum Architekten ein Urheberecht für Ihre Arbeit zustehen soll, sie sind für ihre Leistung bezahlt worden. Warum sollen sie anders behandelt werden als andere Berufsgruppen, z.B. Modedesigner oder Frisöre. Oder soll ich zukünftig Gebühren an meinen Modedesigner/Frisör entrichten weil ich ein Bewerbungsfoto von mir herstellen lassen will? Schließlich sind auf dem Foto die Kleidung und meine Frisur zu sehen.

Ich fordere Sie hiermit auf für den Erhalt des freien Zugangs zu Bilddokumenten aus dem öffentlichen Raum einzutreten, den Dschungel von Gebühren nicht weiter zu fördern durch Abschaffung der Panoramafreiheit und den mutmaßlich mehrheitlichen Willen des deutschen Volkes nach Erhalt der Panoramafreiheit zu respektieren.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

H. W.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr W.,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Die AfD kämpft als freiheitliche Partei dafür, dass wir in unserer persönlichen Freiheit so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Dazu gehört, sich die öffentlich zugänglichen Schönheiten unseres Landes mit eigenen Augen ansehen oder sie per Foto für die Ewigkeit festzuhalten zu können. Auch die gewerbliche Verwendung solcher Aufnahmen ändert nichts daran: Wir sollten die Öffentlichkeit als unseren gemeinsamen offenen Lebensraum begreifen, in dem jeder seine Sinne frei entfalten darf.

Sie sprechen das wichtigste praktische Problem an: Wer könnte sich noch der Bildrechte sicher sein, wenn er Fotos oder Bewegtbilder im Netz, im Fernsehen oder in Zeitungen zeigen möchte. Eine genaue Vorabprüfung ist überhaupt nicht leistbar. Der einzige Vorteil bestünde in einem Konjunkturprogramm für Abmahnanwälte.

Ich halte die Beschränkung der Panoramafreiheit für absurd. Dabei liege ich voll auf der Linie meiner EKR-Fraktion (Europäische Konservative und Reformer), die sich ebenfalls gegen den Antrag ausgesprochen hat. Gut, dass die Mehrheit des EU-Parlaments das genauso gesehen hat.

Ich freue mich, dass viele so wachsam sind und aktiv versuchen, den groben Unfug, der hier verzapft wird, zu verhindern. Dafür bedanke ich mich auch bei Ihnen ganz persönlich und wünsche Ihnen weiterhin viel Freude beim Fotografieren nach Herzenslust.

Mit sehr freundlichen Grüßen bin ich Ihre

Beatrix von Storch

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