
(...) Abweichungen hiervon sollten im Rahmen enger Schranken nur durch ein Gericht beschlossen werden können, wenn es das Kindeswohl im Einzelfall gebietet. Ihren Vorschlag eines automatischen Sorgerechts ab Geburt (die Anerkennung der Vaterschaft durch beide Elternteile natürlich vorausgesetzt) finde ich daher gut. (...)