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Beatrix von Storch
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Frage von Michael K. •

Wieso sollten geschlechtsumwandelnde Maßnahmen für Erwachsene erlaubt sein?

Sehr geehrte Frau von Storch,
folge ich Ihren bisherigen Antworten, sprechen Sie sich für ein Verbot von chirurgischen/hormonellen Eingriffen bei Jugendlichen bei einer Geschlechtsidentitätsstörung aus, räumen Erwachsenen diese Möglichkeit im Rahmen des Transsexuellengesetztes aber ein. Ich wäre an einer Begründung für letzteres interessiert. Denn insofern Transgeschlechtlichkeit eine legitime ontologische Kategorie darstellt, scheint es doch sinnvoll, sogenannte Geschlechtsumwandlungen möglichst früh zu beginnen, damit sie möglichst effektiv ablaufen können. Insofern Transgeschlechtlichkeit jedoch keine legitime ontologische Kategorie darstellt, d.h. auf einer falschen Anthropologie aufbaut, sollte sie meiner Auffassung nach auch nicht im Erwachsenenalter toleriert werden. Würden Sie hier sagen, dass hier die Freiheit (zur Selbstschädigung) dem Realitätsprinzip überlegen ist? Falls ja, wieso wenden Sie diese Wertung bei weitaus weniger schädlichem Verhalten (z.B. Cannabis) nicht an?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

ich danke Ihnen für die Nachfrage.  Erwachsene Bürger haben die Freiheit über ihr Leben und ihre Gesundheit selbst zu bestimmen, soweit das nicht in die Rechte anderer Bürger eingreift. Die Anerkennung dieser Freiheit ist nicht damit gleichzusetzen, dieser Entscheidung inhaltlich zu zustimmen. Freiheit schließt auch das Recht ein, falsche, irrationale und für die eigene Gesundheit und Lebensweg schädliche Entscheidungen zu treffen. Diese Freiheit gilt nicht für Kinder und Jugendliche. Sie stehen unter der Vormundschaft ihrer Eltern und unter dem besonderen Schutz des Staates. Darum sollte die Entscheidung über eine Transition erst möglich sein, wenn der Betreffende vollumfänglich mündig und geschäftsfähig ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix von Storch und Team 

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