Wie vereinbaren Sie die Ablehnung des Islam mit dem Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit?
Liebe Frau Storch,
Ihre Fraktionsvorsitzende Frau Weidel bezeichnet die AfD als "einzig verbliebene christliche Partei" in Deutschland.
Von Ihnen selbst ist bekannt, dass Sie sich dem konservativen katholischen Spektrum zuordnen.
Artikel 4 des Grundgesetzes regelt die Religionsfreiheit umfassend für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 18 des IPbpR für die Menschenrechte, denen auch Deutschland und damit Ihre Partei verpflichtet ist.
Mir stellt sich die Frage, wie Sie die pauschale Ablehnung des Islam (i.S.v. "Der Islam gehört nicht zu Deutschland") mit dem Recht der Religionsfreiheit im Grundgesetz und den Menschenrechten vereinbaren?
Sehr geehrter Herr H.,
unsere Kritik bezieht sich auf die Auslegungen des Islam, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch und Team