Frage an Beatrix von Storch von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?
Sehr geehrter Herr Dr. May,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Politik ist dazu da Probleme zu lösen und dabei auch proaktiv und prophylaktisch zu handeln, mit anderen Worten: jedwede Triage-Situation ist von vorne herein zu verhindern. Das komplette Gesundheitssystem muss so robust und stabil konzipiert sein, dass es erst gar nicht zu solchen Fragestellungen kommen darf. Denn kein Leben ist mehr oder weniger wert als ein anderes.
Mit freundlichen Grüßen bin ich
Ihre
Beatrix von Storch