Frage an Beatrix von Storch von Felix D. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Storch, wie oft darf man den Fahrdienst des deutschen Bundestages in Anspruch nehmen und zu welchen Zeiten?
Weiterhin würde es mich als deutscher Staatsabürger interessieren ob es sich bei den verwendeten Fahrzeugen immer um deutsche Fabrikate handelt.
Gruß aus Ihrem Wahlbezirk
F. D.
Lieber Herr D.,
die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben im Rahmen der Amtsausstattung gemäß § 12 Absatz 1 und 4 AbgG das Recht, den Fahrdienst des Deutschen Bundestages in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht umfasst die Beförderung in Dienstkraftfahrzeugen in Berlin und zu den Berliner Flughäfen sowie gegen Kostenerstattung die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs und die Nutzung von Taxen in Berlin und zu den Berliner Flughäfen. Die Nutzung des Fahrdienstes durch Bundestagsabgeordnete ist also zahlenmäßig nicht begrenzt. Soweit mir bekannt ist, handelt es sich bei den verwendeten Fahrzeugen immer um deutsche Fabrikate.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch