Frage an Beatrix von Storch von Jan-Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau von Storch,
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/beatrix-von-storch-2/question/2017-08-31/288014
in der Sie bestätigen, dass auch Muslime Teil des deutschen Volks sind und das die Religionsfreiheit in Deutschland ein rechtlich sehr hohes Gut ist.
Geichzeitig schreiben Sie dass die Scharia nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Habe ich Sie mit folgendem Statement richtig verstanden:
"Der Islam" und "die Scharia" sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Dies bedeutet, dass sämtliche muslimische Glaubengemeinschaften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind und dass alle Muslime Verfassungsfeinde sind.
Stimmen Sie der Aussage zu, dass eine Einschränkung von religiösen Parallelgerichten und Sonderrechten in Deutschland religionsneutral formuliert werden muss ?
Stimmen Sie der Aussage zu, dass ein religionneutral formuliertes scharfes Verbot der Scharia in Deutschland zwangsläufig auch eine stärkere Begrenzung der vielfältigen katholischen Parallel-Justiz in Deutschland mit sich bringen wird. So z.B. im Arbeitsrecht katholischer Betriebe ?
Sind Sie der Meinung das die höchste Instanz einer Religionsgemeinschaft sich uneingeschränkt zu UNO Menschenrechtskonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention bekennen sollte ?
Falls ja, wie gehen Sie damit um, dass der Vatikan beide Konventionen nicht unterzeichnet hat ?