Frage an Beatrix von Storch von Jan-Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Storch,
Als Berliner Wähler möchte ich wissen, was für Sie "Deutsches Volk" bedeutet.
Über die Beantwortung folgender Fragen würde ich mich sehr freuen:
1) Stimmen Sie zu, dass das deutsche Volk aus den Personen besteht, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben ?
2) Falls nicht, wie definieren Sie alternativ die Zugehörigkeit zum deutschen Volk ?
3) Stimmen Sie zu, dass in Deutschland die Religionsfreiheit ein geschütztes Grundrecht ist ?
4) Stimmen Sie zu, das deutsche Muslime zum deutschen Volk gehören ?
5) Falls nicht, warum nicht ?
6) Falls ja, warum sagt die AfD, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört ?
Sehr geehrter Herr Homann,
nach dem Grundgesetz ist Deutscher, wer deutscher Staatsbürger ist. Das Staatsvolk gemäß der Definition des Grundgesetzes ist die Gemeinschaft der Staatsbürger.
Die Religionsfreiheit ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Grenze der Religionsfreiheit entbindet aber nicht von der Treue zum Grundgesetz. Grundgesetzwidrige Handlungen können nicht mit dem Verweis auf die Religionsfreiheit gerechtfertigt werden.
Viele Bürger muslimischen Glaubens gehören zu Deutschland. Der Islam gehört nicht zu Deutschland, denn dieser hat einen politischen Herrschaftsanspruch. Das zeigt sich auch daran, dass sich die muslimischen Verbände bislang nicht von dem islamischen Recht, der Scharia, distanziert haben. Die Scharia ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch