Frage an Beatrix von Storch von Georg Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau von Storch,
ich ersuche um baldige Mitteilung, ob Sie gegen das am 11. Juli 2014 vom Bundespräsidenten ausgefertigte dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes klagen und dieses durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen werden.
Die Sprecherin des Bundespräsidenten selbst teilte dazu mit:
„Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung gehindert hätten.“
Wie Sie wissen, haben viele Bürger und anerkannte Staatsrechtler wie Herr Prof. von Arnim weiter sehr große verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz.
Ich verweise hierzu auf
1.) die öffentliche Petition „Keine Diätenerhöhung für Abgeordnete“ https://www.openpetition.de/petition/online/keine-diaetenerhoehung-fuer-abgeordnete oder
2.) die Stellungnahme von Herrn Prof. von Arnim zur verfassungswidrigen Diätenerhöhung für Abgeordnete
http://www.stern.de/politik/deutschland/staatsrechtler-von-arnim-die-diaetenerhoehung-ist-verfassungswidrig-2089942.html
Herr Prof. von Arnim stellt hierzu u. a. fest:
„Ich habe … keinen Zweifel (an der Verfassungswidrigkeit des Diätengesetzes), ebenso wie auch die ganz große Mehrheit der anderen staatsrechtlichen Autoren. Wir können uns dabei auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts stützen …
Die geplante Abgeordnetenrente ist ein großes Privileg, das sich die Volksvertreter in eigener Sache bewilligen. Für ein einziges Jahr im Parlament erwerben die Abgeordneten einen monatlichen Versorgungsanspruch von 227 Euro. Das ist achtmal so viel wie ein normaler Arbeitnehmer für ein Arbeitsjahr erwirbt. Der bekommt nämlich für ein ganzes Arbeitsjahr eine monatliche Rente von 28 Euro.“
Werden Sie auf rasche einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts dringen?
Sehr geehrter Herr Zenker,
haben Sie Dank für Ihre Zuschrift.
Auf Ihre Anfrage hin habe ich kurz Rücksprache gehalten mit Herrn Professor von Arnim. Das Problem der Verfassungsklage liegt in der Klagebefugnis, die nur die Bundestagsabgeordneten - oder ein anderes Organ der Bundesrpublik - haben. Klarerweise werden die Damen und Herren Volksvertreter hier selber nicht tätig, so sehr sie zuvor dem Gesetz auch widersprochen haben.
Die Unterzeichnung desselben durch den Bundespräsidenten am Vorabend des Fußballweltmeisterschaftsfinales in Brasilien zeigt deutlich, wie schlecht das Gewissen des Bundespräsidenten war: Nur im Schutze des größtmöglichen Ablenkungsmanövers getraute er sich, dem Gesetz Gesetzeskraft zukommen zu lassen. Es wäre sicher sinnvoll, wenn sich die Bürger mobilisierten und die Volksvertreter in Berlin "zum Jagen tragen".
Die Frage der Angemessenheit und Rechtmäßigkeit der Vergütung der EU-Parlamentarier steht dabei auf einem anderen Blatt. Maßstab wäre nicht die deutsche Verfassung sondern das EU-Recht. Ich bin hier mit von Arnim weiter im direkten Gespräch.
Mit sehr freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch