Frage an Beate Ullrich-Graf von Christoph M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Ullrich-Graf,
zum Zeitpunkt der Einstellung meiner Fragen waren Sie noch nicht auf dieser Seite vertreten. Deshalb stelle ich Ihnen diese Fragen erst heute. In der Hoffnung, daß Sie -im Gegensatz zu den meisten anderen potentiellen "Volks"vertretern aus diesem Wahlkreis, die es bisher nicht für nötig hielten sich um die Probleme ihrer ptentiellen (Nicht-)Wähler zu kümmern- diese auch beantworten.
als Wahlberechtigter in dem Wahlkreis in dem Sie kandidieren, möchte ich Ihnen Fragen zu einem für meine Stimmenabgabe entscheidenden Thema stellen: Die Situation von durch Trennung/Scheidung von ihren Kindern getrenntlebenden Elternteilen.
Anläßlich der Geburt meines unehelichen Kindes und der sich abzeichnenden Trennung von der Kindesmutter war ich fassungslos über die rechtliche Situation in diesem Land.
Schlimm genug, daß Vätern unehelicher Kinder nicht grundsätzlich ebenfalls das Sorgerecht zugesprochen wird. Dies allein halte ich schon für verfassungswidrig da geschlechtsspezifisch diskriminierend. Diese Auffassung vertritt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.1.2003 nicht, macht allerdings dem Gesetzgeber zur Auflage die im o.g. Urteil genannten Annahmen der Realität anzupassen.
Hier nun meine erste Fragen: Inwieweit haben Sie sich mit diesem Thema im Sinne der Aufforderung des Verfassungsgerichts beschäftigt (werden Sie sich damit beschäftigen)? Wie ist Ihr Standpunkt zu der Frage der grundsätzlichen gemeinsamen Sorge für beide Elternteile eines Kindes?
Wesentlich schlimmer als die oben beschriebene Diskriminierung von Männern ist, daß eine Mutter eines unehelichen Kindes (und bei den meisten strittigen Scheidungen auch im Falle eines ehelichen Kindes) den Umgang zwischen Vater und Kind unterbinden kann, ohne irgendwelche Gründe angeben oder gar rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Dies führt regelmäßig zu Verurteilungen der Bundesrepublik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Meine Fragen: Was haben Sie getan (werden sie tun), um dieser Form des Kindesmißbrauchs entsprechend den Kinderschutzkonventionen der UN entgegenzutreten? Wäre das generelle gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile in Ihren Augen ein Mittel den zurzeit weitverbreiteten Kindesmißbrauch durch sogenannten Kindesentzug einzuschränken?
Abschließende Frage: Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen den oben beschriebenen Benachteiligungen von Vätern mit allen ihren Folgen und der in Deutschland weiter sinkenden Geburtenrate?
Vielen Dank für eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Maass
Sehr geehrter Herr Maas,
Ihre Situation, die rechtliche Situation unverheirateter Väter, ist mir auch aus Freundeskreisen bekannt. Ich bin der Ansicht, über allem das Kindeswohl steht und erst einmal davon ausgegangen werden muss, dass das Sorgerecht und der Umgang mit dem Kind beiden Elternteilen zugestanden werden soll.
Leider hat die derzeitige rechtliche Situation dafür gesorgt, dass Kinder bzw. die Genehmigung des Umgang mit Ihnen bei Trennung der Partner zur Erpressung benutzt werden.
Dies darf nicht sein
Es geht zuallererst um das Kindeswohl und sein Recht auf beide Elternteile. Erst wenn dies nicht mehr gewährleistet ist, sollten richterliche Entscheidungen über einen Entzug des Sorgerechtes oder den Umgang mit dem Kind getroffen werden.
Deshalb sind die gesetzlichen Vorgaben zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Ullrich-Graf