Bastiaan Wouter Haveman
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Frage von Robert P. •

Frage an Bastiaan Wouter Haveman von Robert P. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Haveman,

Kennen Sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Doppelten Haushaltsführung aus dem Jahr 2002? Nach Auffassung des Gerichts wird die gesetzgeberische Freiheit für den Bereich des Steuerrechts durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit eingeschränkt. Hierbei komme es „nicht nur auf die Unterscheidung zwischen beruflichem und privatem Veranlassungsgrund für Aufwendungen an, sondern jedenfalls auch auf die Unterscheidung zwischen freier und beliebiger Einkommensverwendung einerseits und zwangsläufigem, pflichtbestimmtem Aufwand andererseits. Das Gericht führt weiter aus, im deutschen Einkommensteuerrecht beginne die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre traditionell nicht erst am Werkstor. „Vor allem Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ gehörten „zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abzugsfähigen beruflichen Aufwendungen, obwohl solche Aufwendungen wegen der privaten Wahl des Wohnorts zwangsläufig auch privat mitveranlasst“ sind.

Im Urteil wurde bei einem Doppelverdiener-Ehepaar eindeutig unter Verweis auf Art. 3 und Art. 6 GG entschieden, es sei verfassungsrechtlich unzulässig, „die Ehefrau ins Haus zurückzuführen“ oder umgekehrt den Ehemann in seiner Entscheidung hinsichtlich seiner eigenen Erwerbstätigkeit durch die Erwerbstätigkeit der Ehefrau gesetzlich zu beeinträchtigen. Das Gericht spricht sogar von einem „gebotenen Schutz der Doppelverdienerehe“. Im weiteren Verlauf wird dann klargestellt, dass die absolute Einkommenshöhe der Eheleute irrelevant sei.

Die Entfernungspauschale ist nach einem zunächst moderaten Anstieg in den Jahren bis 2003 unter den Wert des Jahres 1990 gesenkt worden. Die Reduzierung beträgt ca. 9 Prozent. Die durchschnittlichen Kraftstoffpreise sind zugleich innerhalb des Zeitraums von 1990 bis 2003 um 82 Prozent gestiegen. Viele Bürger haben nicht die Möglichkeit, eine Wohnung nahe an ihrer Arbeitsstelle zu beziehen. Gerade bei Doppelverdiener-Ehen ist dies oftmals überhaupt nicht machbar.

Wie verträgt sich diese Situation mit der Position Ihrer Partei zur Entfernungspauschale? Bitte verzichten Sie in Ihrer Antwort auf Ausführungen zu erhöhten Grundfreibeträgen oder allgemein gesenkten Steuersätzen, denn es handelt sich hierbei um Vorteile, die allen Bürgern zukommen. Das Konzept der Steuergerechtigkeit erfordert jedoch, dass ein Bürger, der täglich 60 Kilometer zu seiner Arbeitsstelle fahren muss, diese Kosten auch ansetzen kann, denn er wird stärker belastet als sein Nachbar, der das Glück hat, eine Arbeitsstelle in zwei Kilometer Entfernung gefunden zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Prätzler
Steuerberater

Antwort ausstehend von Bastiaan Wouter Haveman
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