Wie steht Ihre Partei zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Erscheinungsbild?
Sehr geehrter Herr Wolf,
Ihre Partei hat, wie ich finde völlig zurecht, den Anspruch, ihre Politik an wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten. Vor diesem Hintergrund interessiert es mich, wie Sie zu dem Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild stehen, das am 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Sämtliche Sachverständige haben im Rechtsauschuss darauf hingewiesen, dass es keinerlei Evidenz gibt, dass der Gebrauch solcher Puppen mittelbar den sexuellen Missbrauch von Kindern fördert, im Gegenteil erscheint es ebensogut möglich, dass er der Prävention dient. Trotzdem ist dieses Gesetz eingeführt worden, wohl im Wesentlichen, weil der Gebrauch solcher Puppen allgemeinen Moralvorstellungen zuwiederläuft. Allgemeiner interessiert mich, wie Sie zu einer Moralisierung des Strafrechts stehen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich diese komplexe Fragestellung derzeit nicht beantworten kann. Ich muss mich dazu zunächst noch näher mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auseinander setzen und die vorliegenden Daten und Studien prüfen.