
(...) Ich halte mich an Beschlüsse, die mir auferlegt sind. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat mir in seinem Beschluss zur E-Zigarette nicht untersagt, vor den möglichen gesundheitlichen Folgen des Dampfens einer E-Zigarette zu warnen. Da die Pressemitteilung des OVG in dieser Hinsicht leider den Anlass zur Fehlinterpretation bietet, hat ein Sprecher des OVG gleich am Montag in einer Erklärung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa klargestellt, dass ich selbstverständlich weiterhin vor den möglichen Gesundheitsgefahren warnen darf. (...)