
(...) Tabak ist von diesen Bestimmungen im Arzneimittelgesetz ausgenommen, obwohl er ebenfalls Nikotin enthält. Wenn der Gesetzgeber für dieses Gesetz, das ist in diesem Fall der Bundestag, für Liquids die gleiche Ausnahmeregelung wie für Tabak verfügen würde, könnten sie auch wie Tabak vertrieben werden. (...)