Frage an Barbara Jung von Ingrid H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Jung,
Die Chancen für ältere Arbeitnehmer auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt gehen gegen Null. Als Chance bietet sich die Selbständigkeit an. So wird es propagiert. Wagt man diesen Schritt, stellt man bald fest, dass die staatlichen Unterstützungen nicht greifen. Überbrückungsgeld wird zwar für sechs Monate genehmigt, jedoch laufen die Zahlungen so schleppend, dass schon der erste Monat der Selbständigkeit zu einer Überlebenszitterpartie wird. So startet man in vielen Fällen mit einenem Minus auf dem Konto. Notwendige Investititionen, z.B. für die Kundenakquise, können so nicht getätigt werden. Die monatliche nachträgliche Zahlungsweise ist alles andere als förderlich. Da begleitene Maßnahmen und Förderungen, wie Investititionszuschüsse, Zuschüsse für Unternehmensberatung und Ahnliches ersatzlos gestrichen wurden, bleibt auch in diesem Bereich die Gründerin auf sich und das "Goodwill" ihrer Bank angewiesen. Hilfreich wäre es für viele, das genehmigte Überbrückungsgeld mit Beginn der Selbständigkeit in einem Betrag zu zahlen. Die Neugründerin könnte so die notwendigen Entscheidungen für die Verwendung des Betrages selbst tätigen. Weiterer Vorteil eine Entlastung für die Mitarbeiter der Arbeitsagentur eventuell sogar eine Kostenersparniss. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der beschriebenen Situation ziehen sie in Betracht? Welche Regelungen sind geplant, damit sich die Situation für Gründer nachhaltig verbessert? Wir brauchen keine Hochgklanzbröschüren, sondern konkrete Unterstützung.