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Frage von George M. •

Frage an Barbara Hendricks von George M. bezüglich Finanzen

zu einer möglichen Bodenwertsteuer:
sehr geehrte Frau Dr. Hendricks, ich bin Schotte, lebe aber seit 30 Jahren in Stuttgart. Ich beschäftigt mich seit 35 Jahren mit der Frage einer gerechten Bodenordnung.
Ich war sehr froh zu erfahren, dass Sie eine Reform der Grundsteuer hin zu einer Bodenwertsteuer befürworten. Meine Frage: sind Sie allein im Bundestag mit Ihrer Sicht der Dinge ?
Ich bin jetzt so frei und hänge hier einen Leserbrief an, der neulich in der "Süddeutschen" erschien:
"Dass das Verfassungsgericht sich endlich mit den uralten Einheitswerten beschäftigt, ist zu begrüßen, aber die Grundsteuer braucht trotzdem eine radikale Überholung. Sie sollte vom Bund verwaltet und erheblich erhöht werden, mit einer Pro-Kopf-Verteilung an die Kommunen. Das ganze unter Abschaffung aller bestehenden Steuern auf Grund und Boden. Grundstücke sollten der alleinige Gegenstand der Steuer sein; Gebäude wären zu entlasten.
Die reformierte „Steuer“ wäre dann keine mehr, sondern eine Nutzgebühr an Mieter des einzigen wahren Bodenbesitzers, des Staates. Neubewertungen alle fünf bis sechs Jahre (nicht Jahrzehnte !) wären entspre-
chend einfacher.
Ein hoher Hebesatz senkt Immobilienpreise auf ein spekulationsfreies Niveau, indem er die Heuschrecken und
Geldwäscher abschreckt. Er bietet auch Spielraum für den Abbau kommunaler Schulden und/oder eine Senkung der Gewerbesteuer, um Leistung zu belohnen und Standorte attraktiver zu machen.
Ferner brauchen wir unterschiedliche Hebesätze für Wohn- bzw. gewerbliche Objekte. Ein realpolitisches Problem ist, dass Grundsteuererhöhungen unbeliebt sind bei den Wählern; sie werden so lange auf die Mieter umgewälzt, bis diese umziehen. Sie bringen also kaum Mieterstimmen und erklären den Widerstand der Mieterverbände. Gleichzeitig verliert ein Objekt an Marktwert, sobald die Erhöhung da ist, was den Widerstand von Haus und Grund erklärt. Alles in allem eine sehr heiße politische Kartoffel".

mfG - - George Morton

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Morton,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

bezahlbares Wohnen ist zu einem der wichtigsten Themen für die Bürgerinnen und Bürger geworden, nicht nur in den großen Metropolen, sondern auch in wirtschaftlich florierenden mittelgroßen Städten und Gemeinden. Die Wohnungsnot zu beenden, gehört zu den großen Herausforderungen der Zukunft und ist unerlässlich für den sozialen Frieden im Land.

Die Kommunen sind in ihrem eigenen Interesse aufgerufen, für Wohnungsbau geeignete brach liegende Grundstücke zu aktivieren.

Ich sehe im Ergebnis einer verfassungsrechtlichen Prüfung der Grundsteuer die Chance, ein neues Gesetz zu entwickeln und die Berechnung der Grundsteuer grundsätzlich zu ändern. Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich neue Vorgaben machen. Hier ist der künftige Bundesfinanzminister gefragt, einen neuen Vorschlag zu erarbeiten und das Problem nicht wieder an die Bundesländer abzuschieben, wie das in der Vergangenheit geschehen ist.

Wie Sie ganz richtig feststellen, sollten wir künftig die Gebäude aus der Berechnung heraushalten und ausschließlich den Wert des Grundstücks betrachten. Wenn der Bodenwert gestiegen ist, müssen die Multiplikatoren, mit denen die endgültige Abgabe ausgerechnet wird, eben sinken – zum Beispiel die sogenannten Hebesätze. Die Kommunen dürfen diese Hebesätze bislang völlig autonom bestimmen. Vielerorts sind sie sehr hoch. In einem neuen Gesetz könnte man deshalb eine bestimmte Bandbreite vorgeben, um zu verhindern, dass etwa Eigenheimbesitzer plötzlich ein Vielfaches des bisherigen Satzes zahlen müssen. Aber entscheidend ist, dass künftig allein der Bodenwert zählt und nicht mehr die Art des Gebäudes. Für viele Mieter, an die die Grundsteuer für gewöhnlich direkt weitergegeben wird, dürfte eine solche Regelung sogar günstiger werden. Denn im Mehrfamilienhaus teilen sich dann mehr Mietparteien die Grundsteuer als im Einfamilienhaus.

Wie Sie dem Koalitionsvertrag entnehmen können, werden wir nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks