Frage an Barbara Duden von Tanja G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Duden,
einige Abgeordnete werden trotz ihrer Ablehnung der Staatskirchenverträge taktieren und nicht die Anrufung des Landesverfassungsgerichts und des Rechnungshofs unterstützen.
Ihr NEIN soll die nichtchristliche Bevölkerungsmehrheit zufriedenstellen.
Ihr VERZICHT AUF DIE ANRUFUNG soll den Kirchen und der christlichen Minderheit signalisieren, dass es sich um kein ernsthaftes(wirkungsvolles) NEIN handelt.
Es gibt genug ausreichende Gründe für die Anrufung des Landesverfassungsgerichts und des Rechnungshofs.
Dass unter einer CDU-Mehrheit der durch die Verträge entstehende wirtschaftliche Schaden zu Lasten der sog. KIeinen Leute gehen wird, wissen Sie.
Möglicherweise werden die taktierenden Abgeordneten später von Familien und Jugendlichen gefragt: Warum haben Sie durch Nichtstun dazu beigetragen, dass das von uns benötigte Geld sich in den Taschen der Kirchen befindet?
Werden Sie Anträge auf Anrufung des Landesverfassungsgerichts und des Rechnungshofs unterstützen und sich für die Stellung dieser Anträge einsetzen?
Die finanziellen Lasten für Hamburg werden noch größer, wenn andere Religionsgemeinschaften auf Gleichbehandlung bestehen.
Was muss geschehen, wenn sehr bald nach Ratifizierung der jetzigen Staatskirchenverträge die ZEUGEN JEHOVAS einen Staatskirchenvertrag und finanzielle
Leistungen von der Stadt fordern?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann
Sehr geehrte Frau Großmann,
vielen Dank für Ihre Anfragen auf die ich Ihnen gerne antworten möchte. Wie Sie aus dem Ausschussbericht entnehmen können, haben wir die Beratung über die Kirchenstaatsverträge im Verfassungsausschuss nach Senatsbefragung und Expertenanhöhrung abgeschlossen und uns für eine Zustimmung ausgesprochen, wobei die Fraktion in der Bürgerschaft nicht einstimmig abstimmen wird. Wie Sie ebenfalls aus dem Wortprotokoll zur Expertenanhörung entnehmen können, sind die Experten der Meinung, dass es noch Jahre dauern wird, bis es auch von Seiten anderer Religionsgemeinschaften zu Forderungen nach Verträgen kommen wird. Dieser Meinung bin ich auch, schon deshalb, weil man sonst möglicherweise in eine Richtung geht Expertenanhörungen ad absurdum zu führen.
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Duden, MdHB