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Barbara Beenen
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Frage von Michael B. •

Wie ist Ihre position zur Cannabislegalisierung für Erwachsene und der Einführung von Jugendschutz/Ausweiskontrollen vor der Abgabe an die Konsumenten, welche jetzt nicht stattfinden

Da Sie hoffentlich wissen, dass die Theorie der Einstiegsdroge seit 1994 wissenschaftlich durch eine Studie [Kleiber-Studie], die die Gegenteilige Aufgabenstellung hatte, widerlegt worden ist und es aktuell keinen Jugendschutz gibt, da nirgendwo Alterskontrollen vor der Abgabe stattfinden. Als auch die Volks- und Konsumenten-Gesundheit unnötig durch die unkontrollierte Abgabe gestreckter Substanzen deutlich mehr geschädigt wird als durch die Abgabe und Konsum der kontrolliert/regulierten Reinsubstanz, frage Ich mich wie Ihre Position zur Legalisierung ist, und wie Sie diese Begründen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr  B.,

Wie Sie aus der entsprechenden Bundesverordnung (https://www.bfarm.de/SharedDocs/Formulare/DE/Bundesopiumstelle/BtM/Cannabis_Hinweise_Patient.pdf?__blob=publicationFile&v=9) ersehen können, wird sehr wohl ein Facharztbericht und die Vorlage eines Personalausweises gefordert, bevor Cannabis abgegeben wird. Daher kann ich Ihre Aussage zum fehlenden Jugendschutz nicht ganz nachvollziehen. Wenn ich die Informationen aus Berlin richtig interpretiere, ist man sich durchaus dessen bewusst, dass die nicht legal erworbenen Substanzen im Laufe der letzten Jahre deutlich unreiner - und damit gefährlicher - geworden sind und demzufolge die Richtlinien und die Vorgehensweise zur Abgabe von Cannabis überarbeitet werden müssen. Die Kollegen in Berlin sind auch bereits dabei. Es ist leider kein Thema des Landes Niedersachsen, daher muss ich in meiner Antwort auf die  Bundespolitik verweisen.

Herzliche Grüße,

Barbara Beenen