Frage an Barbara Ahrons von Tanja G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ahrons,
Staatskirchenverträge sind in Ihrer Laufzeit unbefristet und nur im gegenseitigen Einvernehmen zu verändern bzw. zu kündigen.
Folgen: Auf die spätere Finanzlage der öffentlichen Haushalte wird keine Rücksicht genommen. Der Staat kann nicht oder nur nach jahrelangen Gerichtsverfahren auf einen Wegfall der für den Vertragsabschluss maßgeblichen Voraussetzungen reagieren.
Da Sie Vorsitzende des Haushaltsausschusses sind, frage ich Sie:
Ist dieser Vertragsinhalt mit dem öffentlichen Haushaltsrecht vereinbar?
Werden Sie und die CDU-Fraktion verhindern, dass in Hamburg ein Staatskirchenvertrag mit diesem Inhalt abgeschlossen wird?
Freundliche Grüße
Tanja Großmann
Sehr geehrte Frau Großmann,
ich selbst bin nicht Vorsitzende des Haushaltsausschusses, sondern nur Mitglied. Hinzu kommt, dass ich mit Fragen zum Staatskirchenvertrag bisher nicht befasst war. Aufgrund der vielfältigen Themen, die im Haushaltsausschuss behandelt werden, betreut jeder Abgeordnete einen Schwerpunkt. Mein Schwerpunkt liegt beim Einzelplan 7 "Wirtschaft und Arbeit".
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an meinen Kollegen Wolfgang Beuss, der für Kirchenfragen innerhalb der CDU-Fraktion zuständig ist und mit dem Staatskirchenvertrag inhaltlich vertraut ist.
Mit der Bitte um Verständnis
Barbara Ahrons