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Bärbel Bas
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Frage von Alexander S. •

wann werden Sie die Förderung der dreckigen Verbrenner abschaffen?

wann werden Sie die Förderung der dreckigen Verbrenner aus Steuergeldern abschaffen?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Seit meiner Wahl zur Präsidentin des Deutschen Bundestages ist viel passiert, ich komme daher erst jetzt dazu, Ihre Anfrage zu beantworten. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.

Es besteht kein Zweifel: Klimaschutz und Mobilitätswende gehören zusammen. Zur Erreichung unserer Klimaschutzziele für 2030 und 2045 muss daher beides zusammen gedacht und entschieden vorangebracht werden. Diesen Handlungsbedarf hat die Ampel-Koalition klar erkannt und es sich zum Ziel gesetzt, die 2020er Jahre zu einem Aufbruch in der Mobilitätspolitik zu nutzen an dessen Ende eine nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und für alle bezahlbare Mobilität stehen soll.

Die Strategie der Ampel-Koalition zur Umsetzung der Mobilitätswende beruht dabei auf zwei Säulen: Zum einen wird sie die Mobilitätsinfrastruktur ausbauen und modernisieren und dafür erheblich mehr in Schiene und ÖPNV investieren. Zum anderen will sie mit ambitionierten, verlässlichen Rahmenbedingungen die Elektrifizierung des Verkehrs massiv vorantreiben.

Der massive Aus- und Neubau des Schienennetzes in Deutschland und Europa ist die Voraussetzung für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße und aus dem Luftverkehr auf die Schiene. Dafür reicht es nicht, nur den Bestand auszubessern. Wir brauchen bis 2030 ein Schienennetz, bei dem sich Personen- und Güterverkehr nicht mehr gegenseitig ausbremsen. Dazu soll der Masterplan Schienenverkehr weiterentwickelt und zügiger umgesetzt werden, der Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent gesteigert und die Verkehrsleistung im Personenverkehr verdoppelt werden. Zudem will die Ampel-Koalition gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen eine ÖPNV-Offensive starten. Das Ziel ist dauerhaft ein moderner, leistungsfähiger Nahverkehr mit attraktivem Angebot und fairen, zum Umstieg motivierenden Preisen in der Stadt und auf dem Land.

Insbesondere auf dem Land werden die Menschen aber auch in Zukunft auf ein Auto angewiesen. Auch hier will die Ampel-Koalition die Elektrifizierung des Verkehrs vorantreiben. Dazu unterstützt sie sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge als auch die Automobilindustrie und die Beschäftigten im Strukturwandel mit Fördermitteln. Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen werden darauf ausgerichtet, dass Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 ist.

Gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission werden im Verkehrsbereich in Europa ab 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen – entsprechend früher wirkt sich dies in Deutschland aus. Damit ist das Aus für die Produktion und die Zulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren in Deutschland und in der EU beschlossen. Außerhalb des bestehenden Systems der Flottengrenzwerte setzt sich die Ampel-Koalition auf europäischer Ebene dafür ein, dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können. Insgesamt müssen die Hersteller bis 2030 dafür sorgen, dass ihre Neuwagenflotten 55 Prozent weniger CO2 ausstoßen als noch 2021. Dies bedeutet, dass ab 2030 rund zwei Drittel aller Neuwagen in Europa elektrisch fahren werden. Zugleich hat sich die Ampel-Koalition vorgenommen den vorauslaufenden Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur mit dem Ziel von einer Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten bis 2030 mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur ressortübergreifend zu beschleunigen, auf Effizienz zu überprüfen und zu entbürokratisieren. 

Was Ihre konkrete Frage betrifft: Die Ampel-Koalition hat es sich auch zum Ziel gesetzt, überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abzubauen. Dementsprechend wird im Rahmen der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie, die u. a. die steuerliche Angleichung von Dieselkraftstoff und Benzin vorsieht, die steuerliche Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer überprüft werden.

Des Weiteren wird insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKWs unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt. Die Ampel-Koalition hat sich zudem vorgenommen, die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride grundsätzlich so zu reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen.  

Außerdem ist vorgesehen, die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung auszurichten. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden, wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung). Mit dieser Regelung werden Anreize gesetzt, diese Fahrzeuge möglichst emissionsfrei elektrisch angetrieben zu nutzen und ihre ökologischen Vorteile auch auszuspielen. Auch diese KFZ müssen nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge beträgt bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer. Nach dem Jahr 2025 wird die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro) dann 0,5 Prozent betragen. Für CO2 -neutral betriebene Fahrzeuge wird analog zu vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen verfahren. Die Förderung und auch die Zulassung der Verbrenner wird somit in den kommenden Jahren schrittweise zurückgefahren und beendet.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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