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Bärbel Bas
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Frage von Hans Dieter C. •

Wann endlich wird bekanntgegeben, wo und wie ein Heizkostenzuschuß beantragt werden kann. Wenn die Bürger so langsam arbeiten würden, wie unsere Bundesregierung, sehe es mit Deutschland noch trauriger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird von den Bundesländern erarbeitet. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Auch wenn ich Ihre Frage gut nachvollziehen kann, ist es mir daher nicht möglich, diese zu beantworten. Ich rate Ihnen daher, sich mit Ihrer Frage direkt an Ihre Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa per Mail unter der Adresse poststelle@stk.mv-regierung.de.

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Energie bzw. Energiehilfen empfehle ich Ihnen auch, sich an den für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch oder die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Nina Scheer zu wenden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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