Umleitung von Pensionen der Bundestagsabgeordnete in die Rentenkasse.
Umwandlung der Pension in Rente bei Bundestgsabgordnete
Sehr geehrter Frau Bas,
wären Sie auch dafür die Bundestagsabgeordnete von der Pension in die Rentenkasse umzuleiten.
Baden Württemberg hat dies einmal versucht, aber dies wurde nach einer bestimmten Zeit wieder
zurück geführt.
Wäre dies nicht einmal eine Hilfe für das Einsparen von Kosten welcher ja die Bürger bezahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus H.
Sehr geehrter Herr H.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch ich wäre offen dafür, dass Bundestagsabgeordnete künftig in die Rentenkasse einzahlen.
Nach derzeitiger Rechtslage gemäß Abgeordnetengesetz erhalten ehemalige Mitglieder des Bundestages ab dem 67. Lebensjahr pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag monatlich 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersentschädigung, maximal jedoch 65 Prozent der Höhe der Abgeordnetenentschädigung. Diese Regelung soll die Versorgungslücke schließen, die dadurch entsteht, dass Bundestagsabgeordnete während der Ausübung ihres Mandats weder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen noch die Mitgliedschaft im Bundestag als Dienstzeit für die beamtenrechtliche Versorgung angerechnet wird. Diese Altersentschädigung beruht auf dem grundgesetzlichen Anspruch der Abgeordneten auf eine angemessene Entschädigung und sichert auch deren Unabhängigkeit.
Die Einbeziehung ehemaliger Abgeordneter in die gesetzliche Rentenversicherung könnte den Bundeshaushalt entlasten. Durch die Altersentschädigung sind dem Bundeshaushalt im Jahr 2021 Kosten in Höhe von knapp 50 Millionen Euro entstanden. Ein wesentlicher Beitrag auch zur Stabilisierung der Rentenversicherung ist davon aber nach Ansicht von Expertinnen und Experten nicht zu erwarten. Langfristig trägt schon die von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform mittelbar dazu bei, die Kosten für die Altersentschädigung zu begrenzen, da die Zahl der Abgeordneten und somit auch die Zahl der Berechtigten auf Altersentschädigung sinkt.
Was Ihre konkrete Frage betrifft: Die SPD hat sich in ihrem letzten Wahlprogramm grundsätzlich für den Ausbau der Rentenversicherung zur einer Erwerbstätigenversicherung ausgesprochen, also für die Einbeziehung von Abgeordneten und anderen anderweitig Versicherten in die Rentenversicherung bzw. dafür, Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Änderungen in diesem sensiblen Bereich des Abgeordnetengesetzes sollten allerdings von einer möglichst breiten Mehrheit getragen und daher interfraktionell erarbeitet und beschlossen werden. In der laufenden Wahlperiode gab es hierzu bisher keine Initiativen. Ein Schwerpunkt der aktuellen Wahlperiode ist insbesondere die beschlossene Wahlrechtsreform. Diese ist ein wichtiger Schritt bzw. Erfolg, der in den zurückliegenden Wahlperioden nicht gelungen war.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas