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Bärbel Bas
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Frage von Marlies B. •

Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?

Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-31.pdf?__blob=publicationFile

Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:

https://7argumente.de/

Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

das Ziel einer hohen Impfquote gegen Covid ist es, in Folge der Impfung eine hohe Grundimmunität in der Gesellschaft zu erreichen und so eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Dieses Ziel verfolgte auch der im Bundestag zur Abstimmung gestandene Entwurf für eine Impfpflicht ab 60. Bevor über Gesetzesentwürfe abgestimmt wird, führt der Deutsche Bundestag stets Expertenanhörungen durch. In der entsprechenden Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zu den Anträgen zur Impfpflicht wurde eine Impfpflicht ab einer Altersgrenze von 60 Jahren von den Expertinnen und Experten als medizinisch sinnvoll und als verfassungsrechtlich tragfähig eingestuft, da wissenschaftlich erwiesen ist, dass eine Covid-19-Infektion ab diesem Alter besonders gefährlich ist. Zu dieser Einschätzung sind die Expertinnen und Experten auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse gelangt, auch was die von Ihnen angesprochene Frage des Fremd- und Eigenschutzes durch eine Impfung angeht – zumal die Impfung von Anfang an in erster Linie darauf ausgerichtet war, schwere Krankheitsverläufe bei einer Infektion bestmöglich zu verhindern.

Studien zeigen, dass eine Infektion mit der Omikron-Variante ohne Impfung nur kurzfristig vor einer erneuten Infektion schützt. Die angestrebte Impfpflicht für die besonders gefährdeten Personen ab 60 Jahren habe ich daher befürwortet, gerade auch mit Blick auf die hohen Sicherheitsstandards der zur Verfügung stehenden Impfstoffe - denn ein Impfstoff wird in Deutschland nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoffentwicklungen auch bei der Zulassung einer Impfung gegen das Coronavirus.

Bei weiteren Fragen zu dieser Thematik, bitte ich Sie, sich an meine Nachfolgerin im Amt der für Gesundheit zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt bzw. die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu wenden. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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