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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Joschua B. •

Finden Sie, dass die Jugendschutzgesetze zu hart sind und zugunsten der Online-Stores gelockert werden sollten?

Hallo Frau Bas,

die deutschen Gamer werden durch die strengen Gesetze benachteiligt, da Online-Stores ihre Produkte kaum oder gar nicht hier verkaufen können. Zum Beispiel hat Steam bereits seit geraumer Zeit deutschen Nutzern den Zugang zur 18+-Kategorie verwehrt. Nun geht Steam sogar so weit, Spiele ohne USK-Siegel für Deutsche zu sperren. Ein weiteres Beispiel ist die japanische Plattform DLsite, die deutsche Nutzer blockiert, weil sie Deutsch als Sprache angeboten hatte und dadurch in Konflikt mit den deutschen Gesetzen geriet. Dies frustriert erwachsene deutsche Gamer, die gezwungen sind, auf Piraterie zurückzugreifen, um diese Spiele zu spielen.

Daher die Frage:

Finden Sie, dass die Jugendschutzgesetze zu hart sind und zugunsten der Gaming-Publisher gelockert werden sollten?

Falls nein, erklären Sie bitte, warum Deutsche so behandelt werden und warum ein ausländischer Store sich ausgerechnet für ein bestimmtes Land anpassen muss.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei meinen zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt und Ihre Kritik an diese weitergeleitet.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sieht unterschiedliche Abstufungen für Inhalte vor, die vorgeblich für Menschen ab 18 Jahren freigegeben bzw. zugänglich sind. Dabei ist zwischen unzulässigen Angeboten nach § 4 JMStV und entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten nach § 5 JMStV zu unterscheiden. Auf Grundlage dieser Regelungen müssen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, was den Zugang von Jugendlichen zu Computerspielen in Deutschland betrifft, um den geltenden Jugendschutz zu gewährleisten.

Bei Inhalten, die nicht als unzulässig gelten, aber eine Altersfreigabe haben, die eine Schutzmaßnahme nach § 5 Abs. 3 JMStV erforderlich macht, nutzt Valve bei der Steam-Plattform in Deutschland das Jugendschutzprogramm JusProg. Dies trifft auf die überwiegende Mehrzahl der Computerspiele mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren zu, also die Computerspiele, die weder indiziert sind noch pornographische Inhalte aufweisen. Diese Computerspiele sind für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland zugänglich, insofern nicht durch eine erziehungsberechtigte Person mittels des Jugendschutzprogrammes JusProg eine Zugangssperre eingerichtet worden ist.

Computerspiele, die unter § 4 Abs. 2 JMStV fallen, weil sie entweder pornographische Inhalte aufweisen oder in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wurden, dürfen in Deutschland nur vertrieben werden, wenn das Unternehmen, das die Onlineplattform betreibt, eine sogenannte geschlossene Benutzergruppe für Nutzerinnen und Nutzer anbietet bzw. einrichtet. Valve könnte solche geschlossenen Nutzergruppen einrichten, tut dies aus unternehmerischen Gründen jedoch nicht, sodass die Spiele daher für deutsche Nutzerinnen und Nutzer nicht verfügbar sind.

Gerade vor dem Hintergrund, dass u.a. rechtsextreme Kräfte versuchen, mit Kindern und Jugendlichen über Online-Games in Kontakt zu treten und rechtsextremes Gedankengut zu verbreiten, halte ich den Schutz von Kindern und Jugendlichen von für sie ungeeigneten und schädlichen Inhalten im Internet für sinnvoll und notwendig. In Hinblick hierauf sieht meine Fraktion jedoch die rechtlichen Unterschiede zwischen den EU-Staaten, was den Jugendschutz betrifft, kritisch. Wir würden uns hier eine einheitliche Regelung innerhalb der EU wünschen.

Bei weiteren Hinweisen und Fragen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an den für Verkehr und Digitales, Umwelt und Verbraucherschutz stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Detlef Müller, oder die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Digitales, Anna Kassautzki, zu wenden. Sie sind diesbezüglich die richtige Ansprechpartnerin und der richtige Ansprechpartner. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihre Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.  

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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