Frage an Aydan Özoğuz von Petra W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Özoguz,
Im Jahre 1990 wurde zum Zwecke der Wiedervereinigung die gesamte DDR-Verfassung innerhalb von noch nicht einmal einem halben Jahr demokratisch umgeschrieben und demokratisch in Kraft gesetzt. Warum werden die ersten beiden Sätze des Art. 4 des Grundgesetzes nicht umgeschrieben, um den Terrorismus hier im Land zu bekämpfen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Petra Witt
Sehr geehrte Frau Witt,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Umstände der damaligen DDR, in der eine friedliche Revolution stattgefunden hatte und die im Begriff war, in die BRD integriert zu werden, lässt sich sicherlich nicht mit den aktuellen gesetzgeberischen Notwendigkeiten angesichts terroristischer Gefahren vergleichen. Ich sehe auch keinen Sinn darin, die in unserem Grundgesetz Artikel 4 festgeschriebene Religionsfreiheit einzuschränken. Das wäre weder mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar, noch könnte es Terroranschläge oder Radikalisierung verhindern.
Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass die Pervertierung von Religion bzw. Fanatisierung mit einem frommen religiösen Leben wenig zu tun haben. Aus diesem Grund sind auch eher Jugendliche gefährdet, die kaum etwas über ihre Religion wissen und häufig auch aus anderen Gründen für sich selbst eine Bestätigung oder Anschluss suchen. Da müssen wir verhindern, dass Extremisten vor uns da sind und absurde Weltbilder versprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB