Frage an Axel Eduard Fischer von Mathias B. bezüglich Soziale Sicherung
Zufällig las ich vor wenigen Wochen in der Tageszeitung, dass ab 01.01.09, der Krankengeldanspruch für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige als Leistung nach dem SGB V gänzlich entfällt.
BIs jetzt erhielt ich noch keinerlei schriftliche Nachricht meiner Krankenkasse, wie ich diese Lücke anderweitig schließen kann.
Auf telefonische Befragung wurde mir durch die Krankenkasse mitgeteilt, dass im Rahmen einer Satzung durch die gesetzlichen Krankenassen Wahltarife angeboten werden, die diese Lücke schließen sollen. Hierbei gibt es jedoch für den Personenkreis der Selbständigen einige erhebliche Nachteile im Vergleich zu den freiwillig in der GKV weiterhin wie bisher mit Krankengeldanspruch versicherten ANgestellten:
- da das Krankengeld nicht mehr Leistung der gesetzlichen KV nach SGB V ist, besteht im KRankheitsfalle kein Anspruch auf Beitragsfreistellung
- die Tarife sind altersmäßig gestaffelt. Je älter der Versicherte ist, desto teurer wird die Versicherung (im Gegensatz zu den übrigen freiwillig Versicherten)
- die Selbständigen, die wenn sie Glück haben bis Jahresende informiert werden, haben dann nach gesetzlicher Ausschlussfrist nur 3 Monate Zeit sich für einen Wahltarif zu entscheiden. Eine qualifizierte Prüfung von Alternativen, insbesondere der eventuelle Wechsel in die PKV, ist innerhalb dieser Zeit fast nicht möglich. Bindet man sich jedoch an den Wahltarif einer KRankenkasse, ist man für 3 Jahre gebunden, auch, mit dem Risiko Beitragszuschläge, die jetzt noch von keiner KV ausgeschlossen werden können, mittragen zu müssen.
Zum einen finde ich das Ganze eine unzulässige Benachteiligung des Personenkreises der Selbständigen im Vergleich zu den einkommensmäßig nicht schlechter gestellten Angestellten, zum anderen sind die Selbständige, die noch der gesetzlichen KV treu geblieben sind, jetzt die Dummen.
Wie stellen Sie sich zu diesem Problem ? Wie haben oder werden Sie abstimmen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Projekt "Abgeordnetenwatch" ist für mich eine interessante Idee, um einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Gleichwohl bitte ich Sie auf diesem Wege um Verständnis, dass ich mich an dieser Initiative nicht beteilige.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest die E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( axel.fischer@bundestag.de ), per Telefon (030-227 73790), per Telefax (030-227 76677) oder aber per Post (Reichstag, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Auf diese Weise wenden sich täglich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Ich möchte daher auch Sie einladen, sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Axel E. Fischer, MdB