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Frage von Achim M. •

Frage an Attila Sonal von Achim M. bezüglich Soziale Sicherung

Setzen Sie sich im Landtag für die Einführung der pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in der GKV ein („Hamburger Modell“), die auch in Bremen, Thüringen, Brandenburg und Berlin realisiert ist?
Beamte können sich bisher nur gesetzlich versichern, wenn sie bereit sind, auf die Beihilfe grundsätzlich zu verzichten und neben dem Arbeitnehmerbeitrag auch noch den Arbeitgeberbeitrag selbst übernehmen, was zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen kann (ca. 16 % Kranken- und Pflegeversicherung!).
In der Beihilfeverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz wäre vorzusehen, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs nur für die private Krankenversicherung (PKV) auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse (GKV) von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten und vergleichbaren Beschäftigen auf deren Wunsch erfolgen kann.
So wird eine reale Wahlmöglichkeit geschaffen.

Achim Müller, GEW Kreisverband Kaiserslautern
Berufsschullehrer BBS Landstuhl und freiwillig gesetzlich versichert

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Achim Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.03.2021 über die Seite abgeordnetenwatch.de. Gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen Ihnen zu antworten:

Die meisten Beamten sind in der Regel privat versichert und sie erhalten für die Krankheitsausgaben eine Beihilfe von 50 % bis 80 % von ihren Dienstherrn. In Hamburg zum Beispiel erhalten auch gesetzlich versicherte Beamte einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Versicherungskosten. Wenn Beamte eine Wahlmöglichkeit haben, auch gesetzlich krankenversichert zu sein, das ist eigentlich mehr als recht. Die Arbeitgeber bezahlen die Hälfte des Beitrages ihrer versicherten Mitarbeiter! Das finde ich persönlich schon fair und okay, von der anderen Seite verstehe ich nicht warum Beamte freiwillig sich gesetzlich versichern möchten, vielleicht weil sie ja sonst gar keine Beiträge zahlen und sie bekommen vom Staat eine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Sie zahlen ja nicht, aber sie bekommen Geld für die Ausgaben der Krankheit. Vom Staat bekommt man ja als Beihilfe einen Zuschuss für die ärztlichen Ausgaben, auch eine Beihilfe für ihre Angehörigen, wenn ihre Angehörigen keine Beamten sind. Es wird zwar nicht alles bezahlt, aber ein Großteil der Ausgaben wird bezahlt. Warum möchte eigentlich ein Beamter sich freiwillig versichern? Ob eine gesetzliche Krankenversicherung für Beamte sinnvoll ist, kann ich 100 % nicht nachvollziehen. Normalerweise lohnt es sich nicht, wenn man Beamter ist oder wenn jemand beim Wechsel in ein Beamtenverhältnis umsteigt, der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse. Er denkt bestimmt, dass es für ihn dieses billiger bzw. preiswerter ist. Aber wenn er das macht, dann ist es nur mehr als gerecht, dass er auch die Hälfte der Kosten von seinem Arbeitgeber bezahlt bekommt. In Ausnahmefällen kann es sein, dass es zu einer erheblichen Ersparnis führen kann, wenn bereits gesetzlich versicherte Beamte oder Neubeamte einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Auf jeden Fall sollte es keine Nachteile für einen Beamten entstehen, wenn er in einer gesetzlichen Krankenkasse verbleibt. Es dürfte nicht so sein, als ob ein Beamter in der gesetzlichen Krankenkasse wie eine selbständig tätige Person behandelt wird. Wenn man älter wird, merkt man später, dass die Beiträge in den privaten Krankenkassen steigen. In einer gesetzlichen Krankenversicherung von Anfang an zu bleiben, lohnt sich eigentlich öfter, wenn man Alleinverdiener in der Familie ist, wenn man niedrige Bezüge hat, wenn man die Krankheitsausgaben direkt von der Krankenkasse bezahlen lassen möchte, wenn man eine Grundversorgung nicht ausreichend findet und wenn man älter wird. Auf jeden Fall sollte man in Rheinland-Pfalz (RLP) die Ungleichbehandlung von Beamten bei der Krankenversicherung beenden. Mindestens sollte ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte nach Sachleistungsprinzip, die Leistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und die zweckdienlich, notwendig und ausreichend sind, auch in RLP bezahlt werden! Ich werde mich selbstverständlich dafür einsetzen, eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung für Beamte an die gesetzliche Krankenkasse erfolgt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte. Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne auch später für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Attila Sonal