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Astrid Wallmann
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Frage von Matias Leão R. •

Frage an Astrid Wallmann von Matias Leão R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

"Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) von Tarifverträgen"

Sehr geehrte Frau Wallmann!

Laut Wikipedia hat sich seit Beginn der 1990er Jahre der Anteil der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge an allen geltenden Ursprungstarifverträgen von 5,4 % auf 1,5 % im Jahr 2008 verringert. Der wichtigste Grund für diesen Rückgang liege in der zunehmend ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseite zu diesem Instrument: In den Tarifausschüssen hätten die Arbeitgebervertreter in den letzten Jahren sehr viel häufiger als früher von ihrem Vetorecht gegen AVE-Anträge Gebrauch gemacht – manchmal auch gegen den Willen des betreffenden Branchenarbeitgeberverbands. Die Folge sei, dass die Allgemeinverbindlichkeit in Branchen, in denen sie früher regelmäßig beantragt und ausgesprochen wurde (wie z. B. dem Einzelhandel), heute kaum noch eine Bedeutung hat.

Ich bitte Sie höflich freundlicherweise Stellung zu nehmen, wie stark die Tarifbindung in den Branchen in Wiesbaden gilt und welche Hoffnungen Tarifpartner wie im Kurzfilm vorgestellt in die zukünftige Entwicklung der AVE seitens des Landes setzen können?

https://www.verdi.de/verditv?mivstoredata=9e51df3289YTo0OntzOjY6InZsc29ydCI7aTowO3M6NjoicnVicmljIjtzOjU6IjExMTM0IjtzOjExOiJjbWRfZXhlY3V0ZSI7aToxO3M6MTU6InZzdG9yZWVsZW1lbnRpZCI7aToxODQ1Njt9

Mit besten Dank und Grüßen

gez. Hr. Rautenberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rautenberg,

vielen Dank für Ihre Email.

Zunächst ein Hinweis: der von Ihnen beigefügte Videolink zeigt einen verdi-Beitrag über das Thema "Digitales Arbeiten" und ich konnte daher keinen Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung feststellen.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen ist in § 5 Tarifvertragsgesetz, einem Bundesgesetz, geregelt. Eine AVE kann in Wiesbaden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angeordnet werden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen und bestimmte sonstige Bedingungen erfüllt sind. Das Land hat hier nur die Möglichkeit, dazu Stellung zu beziehen.

Als Landesgesetzgeber haben wir also keine Zuständigkeit und insofern keinen unmittelbaren Einfluss darauf, welche Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der prozentuale Rückgang hat mitunter auch mit der steigenden Zahl der Tarifverträge, der zunehmenden Zahl kleinerer Gewerkschaften und der geringeren prozentualen Anzahl der Vertretenen Arbeitnehmer (mind. 50% müssen in der Gewerkschaft sein, damit AVE beantragt werden kann – dies ist häufig nicht erreicht, .z.B. im Einzelhandel) zu tun. Für die CDU ist die Tarifautonomie von zentraler Bedeutung - denn die Tarifautonomie ist Grundstein der Sozialen Marktwirtschaft und damit unseres Wohlstandes. Grundsätzlich wollen wir, dass für möglichst viele Arbeitnehmer Tarifrecht gilt. Wenn sich die Tarifparteien einig sind, nutzen wir auch das Instrument der AVEn gern – Bundesregierung und Landesregierung lehnen diese Anträge in aller Regel nicht ab, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann

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