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Artur Auernhammer
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Frage von Isolde F. •

Sehr geehrter Herr Auernhammer, ist die Neufassung des Tierschutzgesetzes so gestaltet, dass die schlimmsten Formen von Tierleid verhindert werden?

1. Werden Tiertransporte über die europäischen Grenzen hinaus abgeschafft?

2. Sollen Tiere immer noch zum Zweck der einfacheren Nutzung amputiert werden dürfen?

3. Sind Maßnahmen geplant, die den Onlinehandel mit oft in Qualzucht erzeugten Tieren begrenzen?

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Zuerst einmal muss man festhalten, dass sich das die Tierschutznovelle derzeit noch in der Beratungsphase befindet. Bei der ersten Lesung im Bundesrat hat dieser recht umfassende Änderungen und Ergänzungen gefordert. Von daher kann ich Ihre Fragen nur mit heutigem Kenntnisstand beantworten, möchte aber betonen, dass wir schon heutzutage ein sehr umfassendes und gutes Tierschutzgesetz haben.

1.     Nein, solche Transporte werden nicht abgeschafft. Es sollen jedoch neue Regeln für die Tiertransporte auf der europäischen Ebene beschlossen werden, mit dem Ziel, das Wohlbefinden der Tiere beim Transport möglichst zu erhalten. Hierzu hat die Europäische Kommission Ende 2023 Vorschläge vorgelegt. Wichtig ist, dass stets eine Balance zwischen Auflagen und Wirtschaftlichkeit von Tiertransporten gefunden wird. Eine Verankerung dieses Themas auf der europäischen Ebene ist aber richtig, da Tiertransporte regelmäßig zwischen europäischen Ländern oder auch darüber hinaus stattfinden – nur so kann während des gesamten Transports Klarheit herrschen.

2.     Die derzeit geltenden Regeln z.B. beim Kupieren von Schwänzen oder dem Enthornen von Kälbern dienen einzig und allein dem Schutz der Tiere und nicht der einfacheren Haltung. So werden Kälber beispielswiese in sehr jungem Alter enthornt, so dass sie sich und andere Tiere im Stall nicht (teilweise schwer) verletzen können. Diese gängige Praxis halte ich auch weiterhin für notwendig, wenn man unnötige Verletzungen der Tiere untereinander verhindern möchte.
Das operative Verändern von Tieren aus ästhetischen Gründen ist mit gutem Grund bereits verboten.

3.     Der Onlinehandel mit Wirbeltieren soll zurecht stärker reguliert werden. Es soll unter anderem eine Pflicht zur Angabe von Namen und Adresse bei der jeweiligen Online-Plattform eingeführt werden. Diese Kennzeichnungspflicht halte ich für eine gute und richtige Entscheidung im Kampf gegen den illegalen Online-Tierhandel.

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