Frage an Artur Auernhammer von Peter E. bezüglich Energie
Guten Morgen,
Die ersten Photovoltaktanlagen laufen nach 20 Jahren aus. Nach den Vorschlag von Herrn Altmayer sollen die Anlagen bis ca. 20 KW nicht mehr wirtschaftlich weiter Betrieben werden können.
Es kann nicht sein wenn wir mitten im Klimawandel sind und gleichtzeitig zu viele Rohstoffe und Energie verbrauchen und funktionstüchtige Anlage abbauen und verschrotten.
Gleichzeitig heißt es CO2 Einsparen und gleichzeitig schaffen wir es nicht mal ein Tempolimit einzuführen. Dafür kommen immer mehr Auto auf den Markt mit übertrieben PS Zahlen und Höchstgeschwindigkeit von über 250 km /h und einen maximalverbrauch bei Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 Liter das sind dann ca. 1000 g pro km.
Gleichzeitig werden allen Windräder sehr hohe Auflagen gemacht.
Aber die Wälder sterben gleichzeitig lautlos und die Politik schau zu und Unterstützt nur die Großkonzerne .
Und was macht mein CSU Vertreter?
So kann es auf jeden Fall nicht weiter gehen!
Es heißt immer die Kinder sind das wichtigste!
Ich mache mir gedanken!
Bis jetzt war ich immer CSU Wähler.
Mit freundlichen Grüßen aus Mittelfranken
Sehr geehrter Herr Eireiner,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. November, in der Sie mehrere Themenfelder ansprechen.
Zu den Erneuerbaren Energien möchte ich hinweisen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz immer vorsah, dass die Anlagen maximal 20 Jahre gefördert werden. Diese aus der Förderung fallenden Anlagen sind bereits abgeschrieben, der Kapitaldienst ist bedient worden und eine auskömmliche Eigenkapitalrente wurde erwirtschaftet. Eine Dauerförderung ist nicht Ziel der Politik der Bundesregierung. Wie nach dem Auslaufen der 20-jährigen Förderung umgegangen wird, hängt allein vom einzelbetriebswirtschaflichen Interesse ab. Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten:
1. Die Anlagen können mit den Einnahmen am Strommarkt nicht weiter betrieben werden, da die Wartungs- und Betriebskosten zu hoch sind.
2. Die Anlagen können mit den Einnahmen am Strommarkt weiter betrieben werden, da das Wartungskonzept und die Pachtzahlungen so neu verhandelt werden, damit die Kosten und Einnahmen sich decken.
3. Die Anlagen werden ersetzt durch neue leistungsstärkere Anlagen. Diese sogenannte Repowering erfordert eine neue Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz.
4. Die Anlage wird an Direktvermarkter verkauft, die mehrere Anlagen poolen und den Storm entweder an der Börse verkaufen oder bilaterale Stromlieferverträge mit der Industrie schließen, die grünen Storm nachfragen.
Zu Ihrem weiteren Punkt: Ein Tempolimit auf 130 km/h unterstütze ich nicht. Der Umwelteffekt eines Tempolimits ist sehr gering. Mit einem generellen Tempolimit von 130 km/h könnten lediglich 0,6 Prozent der CO2-Emissionen des Verkehrssektors eingespart werden. Es gibt heute also wesentlich effizientere Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Verkehr. Welche Maßnahmen in welchen Umfang zielführend sind, werden noch beraten. Außerdem zeigen Länder mit einem Tempolimit, dass dies nicht automatisch zu einer Reduktion von Verkehrsunfällen und damit einhergehend von Verkehrstoten führt.
Zum Thema Wald möchte ich betonen, dass wir die letzten Jahre über 1,5 Milliarden Euro für Hilfsprogramme für die Unterstützung der Waldbesitzer zur Verfügung gestellt haben. Mit diesen Geldern wird der Umbau in klimaangepasste Wälder vorangetrieben. Nähere Informationen können Sie unter
https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/wald-trockenheit-klimawandel.html.
Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Artur Auernhammer