Frage an Arnold Gossel von Julia P. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Gossel,
ich habe eine Frage bezüglich der Bildungsfördermittel.
Überall hört man, dass Bildung kostenlos sein soll, doch Schülern, die die Oberstufe eines Gymnasiums besuchen, wird die Bausfahrt zur Schule nicht erstattet. Warum ist das so, und vor allen Dingen, warum dann noch so teuer?
Würden Sie dieses verändern wollen, wenn Sie könnten?
Mit freundlichen Grüßen
Julia Post
Sehr geehrte Frau Post,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Schülerbeförderung wird im niedersächsischen Schulgesetz unter § 114 geregelt. Dort steht, dass Schüler/innen bis zum 10. Jahrgang kostenlos befördert werden müssen. Leider sind die Schüler/innen von Klasse 11 bis 13 nicht berücksichtigt. Sie haben recht mit ihrer Kritik, dass dies so nicht in Ordnung ist. Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, dafür zu arbeiten, dass die Beförderungskosten auch für die Klassen 11 bis 13 entfallen.
MfG
Arnold Gossel