Frage an Arne Hattendorf von Jochen D. bezüglich Soziale Sicherung
1.) Wie beurteilen Sie die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den Politikern mit dem Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz (GMG) 2004 sanktionierte Umwidmung von eigenfinanzierten Direktversicherungen (DV) in "betriebliche Versorgungsleistungen", die damit ohne Übergangsregelung nach Fälligkeit dem vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse unterliegen?
2.) Wie beurteilen Sie die nachträglich verfügte und legalisierte "KK-Verbei-tragung" der DV-Kapitalleistung aus eigenfinanzierten Direktversicherungs-Verträgen?
3.) Wie läßt sich Ihrer Auffassung nach die o.a. Interpretation des GMG (KK-Verbeitragung von DV-Kapitalleistungen) mit elementaren Rechtsgrundsätzen wie Vertragsschutz, Bestandsschutz, Vertrauensschutz, Eigentumsrecht vereinbaren?
4.) Anerkennen Sie einen Unterschied zwischen betrieblich, d.h. vom Arbeitgeber gezahlten DV-Versicherungsbeiträgen und privat vom Arbeitnehmer aufgewendeten DV-Versicherungsbeiträgen?
5.) Welche Initiative planen Sie zur Korrektur des Unrechtes der "KK-Verbei-tragung" privat finanzierter (zur Vorsorge und nicht zur Versorgung!) DV-Versicherungen?
Jochen Drake