Frage von Georg K. • 05.08.2005
Frage an Anton Martensen von Georg K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Martensen.
Alle Piloten müssen sich nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Entsprechende Durchführungsverordnungen dazu gibt es nicht. Die Untersuchung soll periodisch wiederholt werden. Damit wird eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Terroroverdacht gestellt.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Generalverdacht angemessen ist? Wird dadurch nicht der Grundsatz der Unschuldvermutung, und damit unser Rechtverständnis ausgehebelt?
Sollte nicht ein gewisser Anfangsverdacht für solche Vorschriften wenigstens die ZÜP rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Kräussle
Antwort ausstehend von Anton Martensen Bündnis 90/Die Grünen