Frage an Anton Haunsberger von Franziska R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Haunsberger,
ich hätte eine Frage zu den verschiedenen Berechnungssytemen bei der Stimmenauszählung.
Wissen Sie wieso man bei der Auszählung für den Bezirkstag das d´Hondt`sche Verfahren verwendet und beim Landtag das Hare-Niemeyer-Verfahren ? Welches dieser beiden Verfahren ist nach Ihrer Meinung nach "gerechter" ?
Bei der Bundetstagswahl verwendet man auch das Hare-Niemeyer-Verfahren. Jedoch möchte man bei der übernächsten Bundestagswahl auf das Saitre-Laguë -Verfahren umsteigen. Welche Gründe gibt es denn für diese Umstellung und weshalb stell man dann nicht auch in Bayern um? Es wäre doch sinnvoller ein einheitliches System zu verwenden und nicht lauter verschiedene.
Da mich eben genau dieses Thema interessiert habe ich es auch als mein Facharbeitsthema gewählt.
Vielleicht können Sie mir auch Quellen für die benötigten Informationen nennen bzw. meine Anfrage an entsprechend zuständige Stellen weiterleiten.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Rasch
Sehr geehrte Frau Rasch!
Grundsätzlich gilt im bayerischen Kommunalwahlrecht das Verfahren nach d´Hondt ( http://www.wahlrecht.de/verfahren/dhondt.html ). Das liegt klar im Interesse der CSU, da dadurch die größeren Gruppierungen bevorzugt werden.
Für die Ausschussbesetzung lässt dann je nach Zusammensetzung des Kollegialorgans (z. B. Gemeinderat) dieser eine andere Regelung, z.B. Hare-Niemeyer
( http://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html ) zu, die sich für die kleineren Gruppierungen wesentlich günstiger auswirkt. Merke: Wenn die CSU die Mehrheit, dann bleibt es beim für sie günstigeren Zählverfahren nach d´Hondt.
Das Zählverfahren St. Lague/Schepers ( http://www.wahlrecht.de/verfahren/stlague.html ) wird im Deutschen Bundestag seit 1995 für die Ausschussbesetzung eingesetzt.
Die Zählverfahren können im föderalen System der Bundesrepublik von Land zu Land unterschiedlich zum Bund sein.
Das Verfahren nach St. Lague/Schepers stellt ein Verbesserung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer dar. Das wird wohl auch der Grund für die Umstellung im Bund sein.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Haunsberger