Frage von Matthias M. • 14.04.2022
Antwort von Antje Grothus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 25.09.2022
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) wird die mögliche Reaktiverung von drei Kraftwerksblöcken im Rheinischen Revier geregelt.
Foto: Olga Kopylova
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) wird die mögliche Reaktiverung von drei Kraftwerksblöcken im Rheinischen Revier geregelt.