Frage von Matthias M. • 14.04.2022
Antwort von Antje Grothus Bündnis 90/Die Grünen • 25.09.2022
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) wird die mögliche Reaktiverung von drei Kraftwerksblöcken im Rheinischen Revier geregelt.
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) wird die mögliche Reaktiverung von drei Kraftwerksblöcken im Rheinischen Revier geregelt.