Frage an Annette Lehmann von Michael W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Lehmann,
mag sein,dass es vielleicht doch "nur" 65% sind, darüber will ich jetzt nicht streiten.
Aber die Härtefallregelungen durch das Kommunalabgabengesetz von 2004 und das "Beitragsbegrenzungsgesetz" mit der willkürbehafteten Grenze von 130% können doch wohl nicht Schwerpunkt Ihrer Antwort sein. Diese Gesetze haben doch für die Mehrheit der Thüringer "Beitragspflichtigen" überhaupt keine Veränderung gebracht, auch wenn Sie und Ihre Partei jetzt im Wahlkampf gerne von Millionen-Entlastungen "für die Grundstücksbesitzer" sprechen.
Und meines Wissens dürfen Herstellungsbeiträge gerade _nicht_ auf Mieter bzw. Pächter umgelegt werden. Könnten Sie diese Aussage noch mal überprüfen?
Ihre Auffassung von der "subjektiven" Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit finde ich ausgesprochen interessant. Liegt hier etwa eine Verwechslung mit Selbstgerechtigkeit vor? Denken Sie, dass die Autoren der Thüringer Verfassung ebenfalls diese spezielle Art von Gerechtigkeit gemeint haben, als sie (Art. 1, Abs. 2) schrieben?
Sie schrieben auch "Zuviel muss auch heute - 20 Jahre nach dem Ende der DDR - im Abwasserbereich noch auf einen umweltverträglichen Standard gebracht werden." Haben Sie eine Begründung für diese Aussage? Ich konnte bisher keine finden. Von diesem "Muss" wird zwar viel geredet, aber selbst die Landesregierung hat keine detaillierten Daten über die Gewässerqualität unserer Flüsse und Bäche. Diese nach Ihrer Meinung "nicht aufschiebbaren" Investitionen werden bis heute nur aus einer abstrakten Kennziffer abgeleitet, die den Anschlussgrad der Einwohner Thüringens an zentrale Systeme zur Abwasserentsorgung darstellt.
Vielen Dank im Voraus für Ihr nochmaliges Bemühen um entsprechende Antworten.
M. Wilhelm
Sehr geehrter Herr Dr. Wilhelm,
zu Ihrer Frage antworte ich Ihnen gern wie folgt nochmals: Im Gegensatz zu Ihrer Behauptung, dass die Entlastung nicht nachhaltig helfe, verbleibe ich mit dem Hinweis, dass die Eigentümer durch unser Beitragsbegrenzungsgesetz um 1,8 Milliarden Euro in den nächsten 50 Jahren entlastet werden. Im Bereich Wasser wurden den betroffenen Bürgern ca. 165 Millionen Euro zurückgezahlt.
Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf den Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/ 2009 vom 24. August 2009, in dem Sie die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen gern nachlesen können. Abschließend möchte ich noch anmerken, dass wir ja bereits seit einigen Jahren miteinander zu dieser Thematik zu tun haben - so wie mit anderen Kollegen von mir- und unsere Positionen, unsere Weltanschauung bzw. unsere Grundwerte offenbar ganz unterschiedlich sind. Deshalb ist es für mich auch nachvollziehbar, dass Sie mit den jetzigen Regelungen nicht Zufrieden sind.
Mit freundlichem Gruß
Annette Lehmann