Annett Schmidt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Peter E. •

Frage an Annett Schmidt von Peter E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sind Sie der Meinung, dass in Deutschland alle Parteien frei und ohne Diskriminierung an den Wahlen teilnehmen können ?

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Engert,

für die Parteien in Deutschland gilt allgemein der Art. 21 des Grundgesetzes und das Parteiengesetz. Das ist also gleich.

Daneben gibt es die Wahlgesetze, die auch in ihrem jeweiligen Geltungsbereich gleiche Bedingungen für alle Parteien festlegen.

Vor allem gilt nach Art. 3 des Grundgesetzes, dass der Staat nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln darf.

Aus diesem Grund hat bspw. das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es keine 5 % Hürde mehr bei Europawahlen geben darf.

Auch gibt es diese Sperrklausel nach Bundeswahlgesetz nicht mehr für Parteien nationaler Minderheiten.

Zusammengefasst: gleiche und diskriminierungsfreie Wahlteilnahme ist für alle Parteien möglich.

MfG

Annett Schmidt