Frage an Ann-Sophie Bohm von Erich-Lothar D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
sollten Asylbewerber, die sich in Vereinen, Kirchengemeinden und Initiativen vor Ort engagieren und sich gute Deutschkenntnisse erarbeitet haben wieder ausgewiesen werden, wenn sie einen Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz bekommen können, auch wenn die Anerkennung des Asylstatus fraglich ist?
Sehr geehrter Herr D.,
Vielen Dank für Ihre Frage! Niemand verlässt freiwillig seine Heimat. Menschen flüchten, weil sie um ihr Leben fürchten, verfolgt werden, von Krieg, Gefangenschaft oder Folter bedroht oder in ihrer Existenz gefährdet sind. Deshalb gilt es, besonders gewissenhaft darüber zu entscheiden, ob eine Abschiebung überhaupt möglich oder notwendig ist. Schon die Humanität gebietet es, diese Menschen hier gut bei uns aufzunehmen und ihnen zu helfen, sich ein neues Leben in unserer Mitte aufzubauen - sei es übergangsweise oder langfristig. Dabei ist der Zugang zur Sprache und damit die Möglichkeiten zum Deutschlernen der wichtigste Aspekt der Integration, da auf der Sprache unter anderem auch kulturelles Verständnis oder Erwerbstätigkeit aufbauen.
Gleichzeitig kann auch unsere Gesellschaft von Zuwanderung profitieren: nicht nur durch eine Bereicherung unserer Kultur, sondern auch und vor allem wirtschaftlich. Viele Firmen suchen händeringend nach Personal, seien es Fachkräfte oder Auszubildende. Zugewanderte Menschen stellen in diesem Bereich eine große Chance dar. Geflüchtete, die hier einen Ausbildungsplatz oder eine aussichtsreiche Arbeitsstelle bekommen haben, wieder abzuschieben, ist nicht nur aus humanitärer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar. Es sollte uns doch schließlich jede*r willkommen sein, der oder die gewillt ist, etwas zu unserer Gesellschaft beizutragen - ob durch Ehrenamt oder Lohnarbeit.
Insofern - ein klares Nein. Geflüchtete, die hier integriert sind, zum Beispiel mit einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, oder mit Engagement in Kirchengemeinden, Vereinen oder Initiativen vor Ort, sollten nicht wieder ausgewiesen werden. Hier müssen Regelungen geschaffen werden, wie zum Beispiel der sogenannte Spurwechsel, die es ermöglichen, aus einem Asylverfahren in ein anderes Anerkennungsverfahren für einen möglichst dauerhaften Aufenthalt zu wechseln. Zuständig dafür ist aber die Bundesebene.