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Ann-Christin Huber
DIE LINKE
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Frage von Heiko H. •

Hallo Ann-Christin, das Bundeskabinett hat eine Fortschreibung der gesetzlichen Regelsätze beschlossen, die weit unter der aktuellen Inflationsrate bleibt. Was hältst Du davon? Was kann man tun?

Während die Medien von einer Teuerungsrate von knapp 4 Prozent sprechen, hat das Kabinett letzte Woche auf Vorlage des BMAS eine Verordnung verabschiedet, nach der die Regelsätze nach SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2022 um nicht mal 1 % angehoben werden sollen. Maßgeblich für die Berechnung dieser Veränderungsrate war die Preis- und Lohnentwicklung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.
Die Regelung für die Berechnungsweise (§ 28a SGB XII) enthält u.E. einen Konstruktionsfehler, der bei geringer Inflation nicht so sehr auffällt. Gibt es aber größere Aus­schläge bei den Preisen und/oder den Löhnen, so kommen diese erst mit 1 bis 2 Jahren Verzögerung bei den Leistungen an. Der Vorteil für die Regierungen: Mehrausgaben werden so immer um eine gewisse Zeit nach hinten verschoben. Für die Betroffenen ist es hingegen bitter, da die Preiserhöhung ja jetzt, und nicht erst im übernächsten Jahr, zuschlägt. Bei Lichte betrachtet stellt die für 2022 vor­gesehene Anpassung eine Realwertsenkung dar.

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Antwort von
DIE LINKE

Hallo Heiko! 
Natürlich empfinden wir als LINKE diese Erhöhung um 3€ (!) für einen Hohn! Ich bin für eine Überwindung von Hartz IV und Einführung einer Mindestsicherung von 1200€, die natürlich sanktionsfrei sein muss. Als Sofortmaßnahme würde ich mich für eine sofortige Erhöhung auf 1200€ einsetzen und danach eine Abschaffung von Hartz IV. Hartz IV ist ein Instrument, um die Arbeiter*innen unter Druck zu setzen, da sie JEDEN Job annehmen müssen, unabhängig von ihrem erlernten Beruf. So entwand wird es mit uns als LINKE nicht mehr geben.