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Anke Eymer
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Frage von Karl- Heinz R. •

Frage an Anke Eymer von Karl- Heinz R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Anke Eymer,
wir stehen vor dem 20. Jahrestag des Mauerfalles und der Wiedervereinigung Deutschlands.
Überall spricht und hört man von den Bürgern, die über Ungarn in die BRD kamen oder den Bürgern, die in der damaligen DDR auf die Straßen gingen und den Spruch. "wir sind das Volk scandierten".
Wer spricht aber die Bürger, die vor dem Mauerfall die DDR verlassen hatten? Entweder durch Flucht, Ausreise, Ausweisung etc.
Diese Bürger haben teilweise ihr Leben aufs Spiel gesetzt, um in den freien Teil Deutschlands zu ghelangen, haben ihr gesamtes Hab und Gut in der DDR lassen müssen und haben mit Null in der Bundesrepublik ihr neues Leben begonnen. Vergißt man, dass diese Bürger die ersten waren, die den Stein zum Anstoß und zum Verfall der DDR zum Rollen brachten.
Mittlerweile werden diese Bürger zum zweiten Mal abgstraft. Erst die Represalien in der DDR und jetzt der Betrug an der Altersrente. Denn die seinerzeit von der BfA getätigte Zusage, die Altersrente nach dem FRG zu erhalten, wurde ohne Begründung zurückgenommen und die Rente nach dem RÜG berechnet.
Meine Fragen an Sie:
1.Ist es richtig, daß das RÜG für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2.Sind Ihrer Meinung nach die Bürger, die vor dem Mauerfall die DDR verlassen haben und in die alten Bundesländer integriert wurden Bürger der alten Bundesrepublik oder Bürger des Beitrittsgebietes?
3.Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt?
Mit freundlichen Grüßen
Karl- Heinz Reimann

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