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Anja Karliczek
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Frage von Antonius K. •

Frage an Anja Karliczek von Antonius K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Karliczek,

der Sohn meiner besten Freundin ist Legastheniker und besucht eine Schule für Sozialassistenten in Hildesheim. Er ist bereits 20 Jahre alt und bekommt einfach keine Begutachtung (aufgrund seines Alters) über seine Lese- und Rechtschreibschwäche. Dies führt natürlich dazu, dass seine Klausurnoten viel schlechter ausfallen, weil die kompletten Orthographiefehler in die Note einfließen.
Im Mündlichen ist er super, hält tolle Vorträge -frei gesprochen- und wird doch durch seine Legasthenie so stark benachteiligt. So weit ich weiß, gibt es doch Gesetze und/oder Erlasse, wonach ein Notenschutz besteht und die orthographischen Fehler nicht gewertet werden dürfen. Dies ist aber wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Können Sie uns bitte mitteilen, wie und wo es möglich ist, ein Legastheniker-Gutachten durch einen (Schul)Psychologen zu bekommen? Wir haben schon alles abtelefoniert, ohne Erfolg. BITTE helfen Sie uns !! Dem jungen Mann darf doch die Zukunft nicht durch eine anerkannte *Behinderung im Rechtssinne* verbaut werden.
vielen Dank im voraus & freundliche Grüße, Köster

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Köster,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider dürfen und können keine Beratung anbieten. Wir können lediglich auf Verbände und Initiativen verweisen, die ihrerseits ihre Hilfe anbieten:
Erste Anlaufstelle ist bestimmt der ‚Landesverband Nordrhein-Westfalen‘ des ‚Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie‘ der seine Hilfe direkt anbietet (BVL; Kontakt weiter unten auf der Seite) : https://www.bvl-legasthenie.de/bundesverband/landesverbaende.html

Die Möglichkeit einer Therapeutensuche besteht beim BVL unter folgendem Link: https://www.bvl-legasthenie.de/service/therapeutensuche.html

Gute Hinweise, an wen man sich für eine Feststellung/Diagnose einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Legasthenie – im schulischen Bereich oder außerschulisch – wenden sollte und wer die Kosten übernehmen könnte, erklärt die Seite des ‚Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie e.V.‘ möglicherweise ganz gut: https://www.lrs.koeln/legasthenie/ab-wann-kann-lrs-festgestellt-werden/

Hinweise zum Thema ‚Nachteilsausgleich‘ enthält diese BVL-Unterseite: https://www.bvl-legasthenie.de/schule/nachteilsausgleich.html

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Links weiterhelfen konnten. Andernfalls würden wir Sie bitten, sich an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden, da die Regularien großenteils Landesrecht betreffen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Anja Karliczek MdB

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