Frage an Anita Tack von Andreas B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Tack,
ich finde die brandenburgische Rechtslage zum Ladenschluss sehr verwirrend. Es ist schwer nachzuvollziehen, warum einige Läden sonntags öffnen dürfen und andere nicht.
Meine Frage, die ich auch anderen Kandidaten stelle:
Sehen Sie da einen Änderungsbedarf?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Blobel
Sehr geehrter Herr Blobel,
DIE LINKE hat dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz nicht zugestimmt. Die erweiterten Öffnungszeiten – werktags von 0 Uhr bis 24 Uhr gehen einseitig zu Lasten der Beschäftigten, insbesondere der Frauen.
Die von Ihnen konkret angesprochene Frage der Öffnungszeiten an Sonntagen berührt zum einen bestimmte Warengruppen, die an Sonntagen angeboten werden dürfen (z.B. Blumen oder Zeitschriften). Zum anderen gibt es die Ausnahme, dass durch eine örtliche Regelung der Städte und Gemeinden zu besonderen Anlässen an bis zu 6 Sonn- und Feiertagen von 13 bis 20 Uhr (ausgenommen sind Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, Volkstrauertag, Totensonntag und Feiertage im Dezember) im Jahr geöffnet werden darf. Aus meiner Sicht wäre hier weniger mehr. Das Gesetz gehört noch einmal auf den Prüfstand.
Mit freundlichen Grüßen
Anita Tack
Sehr geehrter Herr Minske,
der von Ihnen aufgeworfene Themenkomplex gehört in den Zuständigkeitsbereich meiner Kollegin Frau Bundesjustizministerin Zypris. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Frage an sie zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble