Frage an Angelika Niebler von Manfred D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,
in der Vergangenheit hat die CSU sich im Europa-Parlament wiederholt für die Möglichkeit der Privatisierung der Trinkwasserversorgung eingesetzt. Werden Sie dies auch tun? Sind Sie für die Privatisierung der Trinkwasserversorgung?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Deinlein
Sehr geehrter Herr Deinlein,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de vom 29. Mai 2009, in der Sie mich um meine Position zu einer Privatisierung der Trinkwasserversorgung gebeten hatten. Leider ist Ihre E-Mail im Wahlkampfstress untergegangen, gerne nehme ich aber auch nachträglich noch zu Ihrer Frage Stellung.
Die Wasserversorgung ist in der Bundesrepublik Deutschland traditionell lokal und regional organisiert. In Bayern ist sie nach Artikel 83 der bayerischen Verfassung in Verbindung mit Artikel 57 Absatz 2 der bayerischen Gemeindeordnung wesentlicher Bestandteil des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden.
Hierfür sprechen zahlreiche Gründe. Wasser ist kein reines Wirtschaftsgut, sondern unser wertvollstes Nahrungsmittel. Zudem handelt es sich um eine Ressource, die nur begrenzt zur Verfügung steht. Die Versorgung mit Wasser wird ferner in aller Regel aus ortsnahen Vorkommen sichergestellt. So ist es möglich, Qualitätseinbußen durch lange Transportwege zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der CSU-Europagruppe eine umfassende Liberalisierung der Wasserversorgung nach dem Vorbild der europäischen Energie- oder Telekommunikationsmärkte nicht wünschenswert und daher abzulehnen.
Aufgaben des Gemeinwohls wie die Versorgung mit Wasser müssen auch künftig zweifelsfrei im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten verbleiben. Für Deutschland bedeutet dies, dass die Kommunen die Zuständigkeit für die Wasserversorgung behalten müssen. Nur so kann den besonderen lokalen Anforderungen und Gewohnheiten bürgernah Rechnung getragen werden.
Öffentliche Zuständigkeit heißt aber nicht, dass eine Leistung in jedem Fall von der öffentlichen Hand in eigener Trägerschaft erbracht werden muss. Dies ist eine Entscheidung die von den Kommunen vor Ort nach sorgfältiger Abwägung zu treffen ist. Aufgaben der Wasservorsorge können im Interesse des Wettbewerbs durchaus privaten Unternehmen übertragen werden. Dies ist unabhängig von Europa nach geltendem Recht möglich und wird bereits praktiziert. Entscheidend ist jedoch, dass die lokalen Behörden, falls sie sich für einen solchen Schritt entscheiden, die volle Verantwortung behalten und die Kontrolle ausüben.
Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angelika Niebler, MdEP