Frage an Angelika Glöckner von Nicole H. bezüglich Bildung und Erziehung
Wie lange soll das ganze noch gehen mit corona und der maskenplicht mit Schulen alle auch die mit Behinderung
Sehr geehrte Frau Hollerith,
ich danke Ihnen sehr für Ihre Frage, die Sie über Abgeordnetenwatch an mich gerichtet haben. Sie sprechen darin ein sehr wichtiges Thema an: das Tragen von Gesichts- und Atemmasken zum Schutz vor der Übertragung des Corona-Virus.
Das Corona-Virus stellt uns alle vor eine der größten Herausforderungen der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik. Das Robert-Koch-Institut hat bereits vor vielen Wochen klargestellt, dass sich das Virus ohne Hygiene- und Abstandsregeln sehr schnell verbreitet und sehr beunruhigende Folgen für die Gesundheit vieler Menschen in unserem Land haben kann. Das betrifft gerade Menschen, die der sogenannten Risikogruppen angehören, wie ältere Menschen oder Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen. Um sie, aber auch alle Menschen in unserem Land vor dem Virus und seinen Folgen zu schützen, ist es wichtig, dass die Infektionszahlen kontinuierlich niedrig gehalten werden. Dazu gelten in den Bundesländern bereits seit einigen Wochen bestimmte Hygiene- und Abstandsregeln. Nur unter Einhaltung dieser Regeln ist es möglich, dass sich nicht zu viele Menschen zur gleichen Zeit anstecken und dass alle, die sich anstecken, auch bestmöglich, auch im Krankenhaus, behandelt werden können.
Zu den vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln gehört auch das Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr, in Schulen oder beim Einkaufen. Denn gerade an diesen Orten ist es oft nicht möglich, immer den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Die Maske dient dann als Schutz vor einer Übertragung des Virus von einer auf eine weitere Person und ist daher unabdingbar für den Schutz aller.
Auch in Rheinland-Pfalz gilt, dass das Tragen von Mund- und Nasenschutz verpflichtend ist, um die Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu minimieren. In Rheinland-Pfalz ist das Tragen eines solchen Schutzes im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkaufen verpflichtend. Auch gilt diese Maskenpflicht, wie von Ihnen angesprochen, in Schulen, allerdings nicht während des Unterrichts, sondern nur im Schulbus und während der Pausen.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs sowie Menschen, für die das Tragen wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, hat diese Pflicht mit dem einfachen Satz: „Ich schütze Dich, Du schützt mich“ begründet. Damit verdeutlicht sie, dass das Tragen einer Schutzmaske für alle unabdingbar für unsere eigene Gesundheit, wie auch die unserer Mitmenschen ist. Zugleich zeigt sie damit, dass wir aufeinander angewiesen sind, wenn es um den Gesundheitsschutz geht. Wir müssen darauf bauen, dass sich alle an die Regeln halten. Denn nur so können wir alle einander schützen.
Wann diese Regeln zum Tragen von Mund-und-Nasen-Schutz gelockert werden, steht derzeit noch nicht fest. Sie werden jedoch vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens stetig neu bewertet. Alle getroffenen Maßnahmen werden sehr sorgfältig und regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, sind aus diesem Grund auch von der Pflicht ausgenommen.
Wichtig ist jedoch, dass es bei diesen Maßnahmen einzig um die Gesundheit aller geht. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner