Frage an Angela Merkel von Marco B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Kanzlerkandidatin,
die auch damals CDU-regierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen leiteten in abstraktes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht ein. Ziel war es zu beweisen, dass das LPartG verfassungswidrig sei. Vorgegeben wurden u.a. folgender Sachverhalt:
Der Gesetzesentwurf stehe Artikel 6 GG entgegen, der die Ehe zwischen Mann und Frau unter besonderen Schutz stellt, und einem Abstandsgebot zu anderen Rechtsformen entgegensteht.
Am 17. Juni 2002 hat das Verfassungsgericht mit einem Urteil alle Zweifel jedoch verneint (BVerfGE 105, 313). Es hat klipp und klar festgestellt, dass andere Rechtsformen gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe erhalten, diese jedoch nicht überbieten dürfen.
Hört man nun CDU-Politiker sich zu der Frage äußern wie es mit der Homo-Ehe weitergeht, bekommt man immer das genaue Gegenteil zu hören (fast sogar im selben Wortlaut). Man hört, dass die Ehe zwischen Mann und Frau unter besonderem Schutz des Artikels 6 Absatz 1 GG steht.
Warum wird dieses Urteil von der CDU bewusst ignoriert? Warum verbreiten Sie das genaue Gegenteil zu dem Urteil?