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Frage von eberhard g. •

Frage an Angela Merkel von eberhard g. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Es heisst im § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezüglich Volksverhetzung: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Nun hat der Führer der katholischen Kirche mit seinen jüngsten Äußerungen, dass Homosexuelle eine Bedrohung für die Welt seien, eine beispiellose Verächtlichmachung dieser Bevölkerungsgruppe begangen. Der Papst äußert sich ja nicht nur auf Deutschland bezogen, sondern bezogen auf Europa, ja weltweit.
Wäre es nicht an der Zeit, dass die Europäische Gemeinschaft die Kirchengemeinschaft in ihre Grenzen weist, zumindest in Grenzen, die dem europäischen Recht und der Menschenwürde in Europa entsprechen ?
Und wäre es nicht ein gutes Signal, wenn Sie baldmöglichst dafür sorgen würden, dass die katholische Kirchengemeinschaft zwar Kichensteuern, also Gelder ihrer Gläubigen erhalten kann, aber aufgrund solcher unsozialer Äußerungen und verächtlicher Bestrebungen keinen Cent mehr vom allgemeinen Steueraufkommen erhält ?
Monetäre Entscheidungen können durchaus zu Erkenntnisgewinn führen..
Wie stehen Sie dazu ?
Vielen Dank.

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