Frage an Angela Merkel von Olaf D. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
nachdem Sie sich in letzter Zeit mehr oder weniger erfolgreich um die Verabschiedung einer europäischen Verfassung eingesetzt haben, stellt sich mir nun folgende Frage:
Aus welchem Grund hat in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile 18 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer das Grundgesetz Bestand?
Ich zitiere:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Zitat Ende.
Besteht seitens der jetzigen oder kommenden Regierung(en) die Absicht, sich entsprechend des o.a. Artikels um eine allgemeingültige Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland zu bemühen, oder wird dieser Artikel weiterhin völlig ignoriert werden?
Natürlich besteht dabei die Gefahr, dass auch die Bürger der BRD (ebenso wie kürzlich die Iren...) sich nicht von oben herab vorschreiben lassen werden, wie sie leben sollen, aber so ist das nun einmal auch in der Politik: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
Hochachtungsvoll
Olaf Danker