Frage von Lothar M. • 12.04.2021
Frage an Angela Merkel von Lothar M. bezüglich Recht
Frau Merkel,
welche rechtsstaatlichen Maßnahmen leiten Sie persönlich nun aus dem Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 (Az.: 9 F 148/21), welches das Tragen von Masken und die (zwangsweise) Durchführung von Schnelltests an Schulen untersagt, ab?
Fließen diese Erkenntnisse bzw. rechtliche Vorgaben in Ihr weiteres Handeln ein?
[Urteil im Volltext: https://www.kanzlei-hersbruck.de/beschluss-ag-weimar-08-04-21/]
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU