Frage an Angela Merkel von Dirk W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
anläßlich einer Wahlkampfrede in Osnabrück äusserten Sie, dass Sie dafür kämpfen werden, dass der Staat alles an Überwachung anwendet, was technich möglich ist.
Dazu würde mich folgendes interessieren:
1.) Welche Abgrenzungen sehen Sie hier vor?
Das Grundgesetz sichert dem Bürger ein Post- und Fernmeldegeheimnis zu.
Weiterhin gilt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, dem eine nicht eindetig zweckbestimmte Datenspeicherung wie z. B. die jüngst beschlossene Vorratsdatenspeicherung der kommunikationsdaten zuwiderläuft. (Vergl. BVerfGE 65)
2.) Wie stehen Sie zur Trennung von Geheimdienst und Exekutive, die zwar nach den Erfahrungen des Dritten Reiches mit der Gestapo als "verfassungsmäßiges Gebot" betrachtet wird, aber insbesondere durch die Antiterrorgesetze und das geplante BKA-Gesetz immer weiter aufgeweicht wird. Wo ziehen Sie hier die Grenze?
3.) Richtervorbehalt.
Immer wieder wird von Seiten der Politik - insbes. durch Herrn Dr. Schäuble und Herrn Dr. Wiefelspütz - betont, dass die Grundrechte der Betroffenen ja durch den Richtervorbehalt geschützt seien. Sowohl die Universität Bielefeld als auch das Max-Planck-Institut für Rechtswissenschaft kamen jedoch unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass der Richtervorbehlat nicht wirkt, da sich die Richter nicht in der Position sehen, dass sie hier die rechtlichen Interessen eines Dritten wahren müssen, der sich infolge der notwendigen Vertraulichkeit ja rechtlich nicht gegen diese Maßnahme wehren kann.
Welche Verbesserungen gedenken Sie hier einzuführen, bevor Sie die Überwachung weiter ausbauen wollen, um die Grundrechte der Bürger zu wahren?
Wie grenzen Sie derart ermächtigte Ermittlungsbehörden von einer Stasi ab, die ja bekanntlich auch alles durfte, was sie technisch umsetzen konnte?
Wie sichern Sie die Bürger gegen Missbrauch der Befugnisse durch einzelne Mitarbeiter der Behörden ab?