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Frage von Nermin C. •

Frage an Angela Merkel von Nermin C. bezüglich Menschenrechte

§ 28 Impfschutzgesetz

Sehr geehrte Frau Merkel,

auf dem ersten Blick scheinen die geplanten Veränderung des Impfschutzgesetzes eine Entlastung für den Bürger zu sein. Das heißt, der Gesetzgeber darf bereits jetzt schon stark in die Grundrechte eingreifen. Das, was wir gerade erleben, ist auf § 28 Impfschutzgesetz gestützt. Um diesen Grundrechtseingriffen zu entgehen, ermöglicht der Gesetzgeber nun ein Handlungsfeld. Der Bürger kann dem entgehen, indem er sich impft oder eine Immunität nachweist (§28 Impfschutzgesetz in der erwarteten Fassung).

Habe ich das richtig verstanden?

Wenn wir nun jedes Jahr eine neue Pandemie haben und uns nicht impfen lassen, dann dürfen wir das erleben, was wir gerade erleben, richtig?

Frau Merkel, inwieweit sind die Regelungen im § 28 Impfschutzgesetz vom Grundgesetz gedeckt?

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